Versatile AI Risk Assessment
Verwaltung, Justiz und Sicherheit

Risikobasierte Prüfauswahl bei Anträgen und Leistungen

Englisch: Risk scoring for benefit and grant applications

Behörden bewerten Anträge oder Zahlungen nach dem Risiko von Fehlern oder Betrug und wählen so aus, welche Fälle sie genauer prüfen.

Interaktives Modell erkunden

Handout exportieren

Eine kompakte PDF mit Funktionsweise, Datenwegen und Prüfansätzen zum Weitergeben.

Die Erläuterungen und Maßnahmen beschreiben den typischen Aufbau. Viele eigene Änderungen ergänzen einen Anhang.

Den Anwendungsfall verstehen

Was macht diesen Anwendungsfall aus?

Wer sehr viele Anträge bearbeitet, prüft nur einen Teil davon genauer, und ein Modell schlägt vor, welche Fälle das sein sollen. Behörden in Großbritannien und den Niederlanden nutzen solche Modelle, im niederländischen Skandal um das Kinderbetreuungsgeld gerieten Tausende Familien zu Unrecht unter Verdacht.

Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.

Bauform
Auswertung und Verarbeitung
Handlungsmacht
Handlungsrechte je nach Einbindung
Einsatzfelder
Sozialverwaltung, Förderprogramme
Auch bekannt als
Risikoselektion, Betrugsrisikobewertung bei Sozialleistungen, Fallauswahl

Funktionsweise und Ablauf

Aufbau und Datenwege

  1. Eingabedaten

    Das Modell erhält Antragsangaben, frühere Anträge und Zahlungen sowie weitere Daten aus dem Fachverfahren.

    Die Angaben im Antrag machen die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst. Das System bewertet Anträge bestimmter Personen oder Unternehmen mit ihren Angaben.

  2. Verarbeitung

    Das Modell vergleicht den Antrag mit früheren Fällen und berechnet das Risiko eines Fehlers oder Betrugs.

    Das System verarbeitet Angaben aus Anträgen und weiteren zugelassenen Beständen und schätzt einen Prüfbedarf. Eine Auswahlregel priorisiert anschließend die Fälle für eine nähere Untersuchung. Auswahl zur Prüfung, Sachverhaltsfeststellung und Entscheidung über eine Leistung sind verschiedene Verfahrensschritte.

  3. Ergebnisse

    Jeder Antrag erhält einen Risikowert, und Fälle für die nähere Prüfung sind gekennzeichnet.

    Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.

  4. Nutzung und Auswirkungen

    Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter prüfen die gekennzeichneten Fälle, fordern Nachweise an und entscheiden über Bewilligung, Kürzung oder Rückforderung.

    Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.

Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.

So ist das System aufgebaut

8 zuerst zu prüfen9 zu klären7 Grundlagen

EingangVerarbeitungErgebnisWirkung Zugangvon außen 04 Eingabe 30 InhalteDritter 00 KI-Modell 01 Dienst einesAnbieters 02 Dokumenten-sammlung 00 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 30 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 10 Fachanwendungoder Anlage 01 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01 Zugangvon außen 04 Eingabe 30 InhalteDritter 00 KI-Modell 01 Dienst einesAnbieters 02 Dokumenten-sammlung 00 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 30 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 10 Fachanwendungoder Anlage 01 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01
  • Vorhanden
  • Hängt von Ihrem System ab
  • Nicht vorhanden
  • Zuerst zu prüfen
  • Zu klären

Im gezeigten Aufbau: 8 zuerst zu prüfen, 9 zu klären, 7 Grundlagen.

Aufbau als Liste

Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungsfällen

Daten und Informationen

Eingabedaten und Informationsquellen

Die Angaben im Antrag machen die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst. Das System bewertet Anträge bestimmter Personen oder Unternehmen mit ihren Angaben.

Verarbeitung und Betriebsumgebung

Das Modell verarbeitet die Eingaben. Ob es intern oder bei einem Dienstleister läuft, muss für die konkrete Umsetzung geklärt werden.

Speicherung und weitere Nutzung

Behörden trainieren solche Modelle mit ihren eigenen früheren Fällen. Die Ergebnisse der Prüfungen, die das Modell ausgelöst hat, werden zu neuen Lernbeispielen.

Ergebnisse und Datenweitergabe

Je nach Behörde hält die Auswahl eine Zahlung selbst an oder legt den Fall nur der Sachbearbeitung vor.

Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.

Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen

Vom Systemverständnis zur Risikoanalyse

  1. System abgrenzen

    Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.

  2. Bedrohungen untersuchen

    Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?

  3. Risiko bewerten

    Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.

  4. Maßnahmen nachweisen

    Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.

Wichtige Bedrohungen im Anwendungskontext

  • 3 besonders wichtig
  • 5 üblich
  • 9 je nach System
  • 7 weitere bei jedem KI-System

Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 24 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.

Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt

Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.

Vorrangige Prüfansätze

  1. Übermäßiges Vertrauen in das KI-System

    Wer einen ausgewählten Fall prüft, geht leicht davon aus, dass etwas nicht stimmt. Aus einer Auswahl zur Prüfung wird so ein Verdacht, wie es beim niederländischen Kinderbetreuungsgeld geschehen ist.

  2. Vergiftung der Trainingsdaten

    Geprüft und damit zum Lernbeispiel werden vor allem die Fälle, die das Modell selbst ausgewählt hat. So bestätigt es seine früheren Annahmen, und Gruppen, die es einmal häufiger ausgewählt hat, geraten immer öfter in die Prüfung.

  3. Unsicherer Umgang mit Modellausgaben

    Die Auswahl geht in das Fachverfahren weiter und kann dort eine Zahlung anhalten. Ein falscher Risikowert verzögert dann die Leistung für eine Person, die darauf angewiesen ist.

5 weitere Prüfkandidaten im typischen Aufbau

Weitere relevante Bedrohungen

  1. Gezielte Datenvergiftung / Label-Vergiftung

    Wer die Kennzeichnungen in den Trainingsdaten fälscht, kann die Ergebnisse des Modells gezielt verschieben.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Lernt aus Beispielen mit richtiger Antwort
    • Verwertet Rückmeldungen aus dem Betrieb
  2. Backdoor im ML-Modell

    Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Lernt aus Ihren eigenen Daten
  3. Privacy-Angriffe

    Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
  4. Offenlegung sensibler Informationen

    Vertrauliche Inhalte können in Antworten, im mitgegebenen Kontext oder in Protokollen auftauchen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
  5. Exfiltration aus der ML-Anwendung

    Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Verarbeitet vertrauliche Daten

Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 9 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Zwei davon sind hier besonders wichtig und stehen deshalb oben.

Systemmerkmale und offene Fragen

Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 9. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.

Wie viele Bedrohungen bei Ja hinzukommen
  • Kommt mit diesem Ja hinzu

Wie Ihr System gebaut ist

  1. Verändert Daten oder löst Vorgänge aus1 Bedrohung
  2. Optimiert eine vorgegebene Kennzahl1 Bedrohung

Wie Ihr System gebaut ist

Kann das System selbst etwas verändern, etwa Daten speichern, Nachrichten senden, Buchungen auslösen oder Rechte vergeben?

Je nach Behörde hält die Auswahl eine Zahlung selbst an oder legt den Fall nur der Sachbearbeitung vor.

Wenn ja, kommt hinzu

Soll das System eine vorgegebene Kennzahl möglichst verbessern, etwa Umsatz, Auslastung oder Klicks?

Ist das Modell auf möglichst viele Treffer je Prüfung eingestellt, arbeitet es auf ein Ziel der Behörde hin.

Wenn ja, kommt hinzu

Wie Sie das System betreiben

Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.

Maßnahmen und Umsetzung

Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.

Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.

Vorschriften der KI-Verordnung

Wann die Vorschriften der KI-Verordnung gelten
  1. Art. 4: KI-Kompetenz

    Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.

  2. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c: Soziale Bewertung

    Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. Februar 2025.

  3. Anhang III Nr. 5 Buchst. a: Öffentliche Unterstützungsleistungen

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.

Gilt für jedes KI-System

Art. 4: KI-Kompetenz

Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 4: KI-Kompetenz
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Kann beim üblichen Einsatz greifen

Anhang III Nr. 5 Buchst. a: Öffentliche Unterstützungsleistungen

Greift, wenn eine Behörde mit dem System den Anspruch auf öffentliche Unterstützungsleistungen prüft, etwa indem es Anträge für die nähere Prüfung auswählt, oder Leistungen kürzt oder zurückfordert.

Gilt ab dem 2. Dezember 2027.

Pflichten und Einzelheiten zu Anhang III Nr. 5 Buchst. a: Öffentliche Unterstützungsleistungen
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn Behörden oder Stellen in ihrem Auftrag mit dem System prüfen, ob jemand Anspruch auf öffentliche Leistungen und Dienste hat, oder diese gewähren, kürzen oder zurückfordern.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller

Die Pflichten im Einzelnen

Kann bei bestimmtem Einsatz greifen

Art. 5 Abs. 1 Buchst. c: Soziale Bewertung

Greift, wenn das System Personen über längere Zeit nach ihrem sozialen Verhalten oder persönlichen Eigenschaften bewertet und das zu Nachteilen in anderen Zusammenhängen oder zu unverhältnismäßigen Nachteilen führt.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. c: Soziale Bewertung
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System Personen über längere Zeit nach ihrem sozialen Verhalten oder persönlichen Eigenschaften bewertet und ihnen das in ganz anderen Lebensbereichen oder unverhältnismäßig schadet.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass

Übergreifende Bedrohungen

Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.

Warum diese Bedrohungen immer dazugehören

Abweichende Systemmerkmale

17 weitere Fragen ansehen

Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.

Quellen

Verwandte Anwendungsfälle

Ebenfalls im Einsatzgebiet Verwaltung, Justiz und Sicherheit

Oft zusammen eingesetzt mit

Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind