KI-Bedrohungskatalog Missbrauch für Angriffe, Betrug und Desinformation Produktion
Desinformation
Mit KI lassen sich falsche oder irreführende Inhalte massenhaft und in überzeugender Qualität erzeugen: erfundene Nachrichtenartikel, manipulierte Bilder und Videos sowie koordinierte Scheinkampagnen in sozialen Medien.
Beschreibung
Generative KI erzeugt in kurzer Zeit große Mengen glaubwürdig klingender Falschinformationen: erfundene Nachrichtenartikel, Propagandamaterial, gefälschte Bewertungen, manipuliertes Bildmaterial und Deepfakes (täuschend echte KI-Fälschungen von Bild, Ton oder Video realer Personen). Dazu kommt Astroturfing: koordinierte Kampagnen, bei denen viele scheinbar unabhängige Konten den Eindruck einer breiten öffentlichen Meinung erwecken. Hinter den Kampagnen stehen staatlich gesteuerte Einflussoperationen ebenso wie kommerziell motivierte Akteure; verbreitet werden die Inhalte vor allem über soziale Medien und Bewertungsplattformen. Für Unternehmen zählt beides: Sie können selbst Ziel solcher Kampagnen werden, und zugleich sinkt das Vertrauen in echte Inhalte insgesamt (Vertrauenserosion).
Mögliche Auswirkung
Gezielte Falschmeldungen oder Deepfakes über das Unternehmen oder seine Führungskräfte können Reputation, Kundenbeziehungen und Börsenkurse rasch beschädigen. Gefälschte Bewertungen verzerren den Wettbewerb. Richtigstellungen kosten Zeit und erreichen selten alle Empfänger; für selbst veröffentlichte KI-generierte Inhalte können Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten greifen, vor allem bei Deepfakes. Solche Kampagnen gefährden zudem den demokratischen Diskurs und das öffentliche Vertrauen.
Beispiel
In sozialen Medien verbreitet sich ein KI-generiertes Video, in dem der Vorstandsvorsitzende scheinbar eine Gewinnwarnung ausspricht. Bis zur Richtigstellung haben Kunden, Medien und Anleger bereits auf die frei erfundene Aussage reagiert.
Empfohlene Gegenmaßnahmen (5)
Vergleichen Sie Wirkung und Umsetzungsebene. Die ergänzende Einordnung und Begründung können Sie bei Bedarf aufklappen.
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Provenienz und Wasserzeichen generierter Inhalte
Technisch- Wirkung
- Präventiv, Aufdeckend
- Umsetzungsebene
- Anwendung, API & Agenten, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär technisch: Kryptografische oder maschinenprüfbare Merkmale sichern Vertraulichkeit, Integrität oder Herkunft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
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Faktencheck-Integration
Technisch- Wirkung
- Aufdeckend
- Umsetzungsebene
- Anwendung, API & Agenten, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Primär technisch: Software oder Analysewerkzeuge erzeugen und bewerten systematisch Messwerte, Abweichungen oder Angriffsindikatoren.
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Erkennung koordinierten unauthentischen Verhaltens
Technisch- Wirkung
- Aufdeckend
- Umsetzungsebene
- Anwendung, API & Agenten, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Primär technisch: Software oder Analysewerkzeuge erzeugen und bewerten systematisch Messwerte, Abweichungen oder Angriffsindikatoren.
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Offenlegungspflichten
Governance & Compliance- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Organisation, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
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Missbrauchserkennung auf Plattformen
Technisch- Wirkung
- Aufdeckend
- Umsetzungsebene
- Anwendung, API & Agenten, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Primär technisch: Software oder Analysewerkzeuge erzeugen und bewerten systematisch Messwerte, Abweichungen oder Angriffsindikatoren.
Standard-Zuordnungen
Verifizierte Fundstellen in OWASP, NIST AI RMF, MITRE ATLAS, EU AI Act und weiteren Rahmenwerken. Die Zuordnungen zeigen fachliche Bezüge. Sie belegen nicht, dass ein System die jeweiligen Anforderungen erfüllt.
Belegte Referenzen (8)
Jede Referenz nennt Rahmenwerk, Fundstelle und die herausgebende Organisation.
- OWASP LLM Top 10 LLM07:2026 MisinformationLLM07:2026 Misinformation, OWASP Top 10 for LLM Applications 2026 v1.0, pp. 43-45 (doi:10.5281/zenodo.22109015); canonical text 2026/final/LLM07_Misinformation.md at commit 7e144e05 OWASP FoundationOriginal
- NIST AI RMF Abschnitt 2.8 Information IntegrityAbschnitt 2.8, pp. 9–10 National Institute of Standards and Technology (NIST)Original
- MITRE ATLAS AML.T0048.002 Societal HarmATLAS-2026.09.yaml technique object with id AML.T0048.002 (content release 2026.09, format-version 6.0.0) MITREOriginal
- EU AI Act Article 5(1)(a) Prohibited AI practicesArticle 5(1)(a); where the catalogue cites exploitation, compare Article 5(1)(b) European Union (EUR-Lex)Original
- EU AI Act Article 50(2), 50(4) Transparency obligations for providers and deployers of certain AI systemsArticle 50(2) and 50(4) European Union (EUR-Lex)Original
- EU AI Act Article 55(1)(b) Obligations of providers of general-purpose AI models with systemic riskArticle 55(1)(b) European Union (EUR-Lex)Original
- BSI R10 Erzeugung ver- und gefälschter Inhalte (Text, Bild, Video)Kap. 4, R10, p. 18 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Original
- BSI R5 Problematische und verzerrte Ausgaben (Text, Bild, Video)Kap. 4, R5, p. 16 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Original
Pflichten der KI-Verordnung zu dieser Bedrohung
Die Pflichten aus dem Pflichtenkompass, deren Artikel der Katalog dieser Bedrohung zuordnet. Jede führt auf ihren Eintrag mit Kern, Handlungsschritt und Nachweis; ob sie Sie trifft, hängt von Rolle und Risikoklasse ab.
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Verbotene KI-Praktiken unterlassen
Art. 5 Abs. 1 · gilt ab 2. Februar 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik.
Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind von der Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten nicht berührt. Verstöße sind mit dem höchsten Bußgeldrahmen der Verordnung bewehrt.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Neues Verbot: intime Darstellungen ohne Einwilligung
Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1a, 1b · gilt ab 2. Dezember 2026 · geändert durch VO 2026/1744
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik, Transparenzpflichtiges System.
Dieser Verbotstatbestand ist neu und wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 eingefügt. Er gilt ab dem 2. Dezember 2026. Für Betreiber greift das Verbot nur, wenn das System gerade zu diesem Zweck verwendet wird.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Neues Verbot: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb · gilt ab 2. Dezember 2026 · geändert durch VO 2026/1744
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik.
Ebenfalls neu eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1744, geltend ab dem 2. Dezember 2026.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren
Art. 50 Abs. 2 · gilt ab 2. August 2026
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Transparenzpflichtiges System, Hochrisiko nach Anhang III, Hochrisiko als Produkt oder Sicherheitsbauteil, KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, Modell mit systemischem Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Deepfakes und veröffentlichte KI-Texte kennzeichnen
Art. 50 Abs. 4 · gilt ab 2. August 2026
Gesetzliche Rollen: Betreiber. Klassen: Transparenzpflichtiges System, Hochrisiko nach Anhang III, Hochrisiko als Produkt oder Sicherheitsbauteil, Minimales Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Systemische Risiken bewerten und mindern
Art. 55 · gilt ab 2. August 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Modell mit systemischem Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
Alle 62 Pflichten nach Rolle, Risikoklasse und Frist im Pflichtenkompass
Verwandte Bedrohungen
Weitere Einträge aus der Themengruppe Missbrauch für Angriffe, Betrug und Desinformation.
Passende Anwendungsfälle
Die Liste zeigt, wo Sie diese Bedrohung prüfen, nicht wie hoch das Risiko ist.
Besonders wichtig bei:
- Generierung von Bildern, Videos und StimmenEin Werbevideo zeigt eine realistisch wirkende Szene mit einer bekannten Person, die so nie stattgefunden hat. Fehlt der Hinweis auf die KI, halten Zuschauerinnen und Zuschauer sie für echt und verbreiten sie weiter.
Üblich bei:
Bei 6 weiteren Anwendungsfällen hängt es vom Aufbau des Systems ab, etwa davon, ob es auf freie Anfrage neue Inhalte erzeugt oder eigene Texte schreibt. Diese Anwendungsfälle zeigen
Häufige Fragen
- Worum geht es bei dieser Bedrohung?
- Mit KI lassen sich falsche oder irreführende Inhalte massenhaft und in überzeugender Qualität erzeugen: erfundene Nachrichtenartikel, manipulierte Bilder und Videos sowie koordinierte Scheinkampagnen in sozialen Medien.
- Welche Gegenmaßnahmen nennt der Katalog?
- Der Katalog nennt 5 Gegenmaßnahmen, jede mit Maßnahmenart, Wirkung und Umsetzungsebene. Beispiele sind: Provenienz und Wasserzeichen generierter Inhalte, Faktencheck-Integration und Erkennung koordinierten unauthentischen Verhaltens. Die Reihenfolge ist keine Priorisierung.
- Welche Pflichten der KI-Verordnung können relevant sein?
- Der Katalog ordnet diese Bedrohung Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb, Art. 50 Abs. 2, Art. 50 Abs. 4 und Art. 55 der EU-KI-Verordnung zu. Daraus folgen im Pflichtenkompass: Verbotene KI-Praktiken unterlassen, Neues Verbot: intime Darstellungen ohne Einwilligung, Neues Verbot: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren, Deepfakes und veröffentlichte KI-Texte kennzeichnen und Systemische Risiken bewerten und mindern. Ob eine Pflicht gilt, entscheiden Rolle, Risikoklasse und Frist.
Diese Bedrohung im eigenen System bewerten
Die Live-Demo enthält alle 52 Bedrohungen dieses Katalogs sowie die Einordnung nach der EU-KI-Verordnung und die Datenschutzprüfung. Die kostenlosen Einzelmodule decken KI-Risiko, EU-KI-VO und DSGVO ab. Ohne Registrierung; die Bewertung läuft lokal in Ihrem Browser.
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Für Berichte, Richtlinien oder interne Unterlagen; der Link führt direkt auf diesen Eintrag.
„Desinformation“. Versatile AI Risk Assessment, KI-Bedrohungskatalog, Stand Oktober 2026. https://www.versatile-ai-risk-assessment.com/wissensbasis/bedrohungen/desinformation/