KI-Bedrohungskatalog Schädliche Inhalte Produktion
Unethisches Verhalten
Das KI-System empfiehlt oder erzeugt Handlungen, die zwar legal, aber ethisch fragwürdig sind, etwa Manipulation, Täuschung oder das Ausnutzen schutzbedürftiger Nutzender.
Beschreibung
Im Unterschied zu klar rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten geht es hier um Vorgehensweisen im ethischen Graubereich: irreführende Argumentationen, verdeckte Beeinflussung oder sogenannte Dark Patterns, also Gestaltungsmuster, die Menschen zu Entscheidungen gegen ihr eigenes Interesse drängen. Gängige Inhaltsfilter erfassen dies kaum, weil das Verhalten nicht offen schädlich wirkt. Die KI-Verordnung zieht die Grenze bei absichtlich manipulativen oder täuschenden Techniken und beim Ausnutzen der Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen.
Mögliche Auswirkung
Der Schaden liegt vor allem im Vertrauensverlust und in ethisch-reputativen Folgen für den Betreiber. Nähert sich das Systemverhalten gezielter Manipulation oder der Ausnutzung schutzbedürftiger Personen, kann es in den Bereich der nach der KI-Verordnung verbotenen Praktiken geraten.
Beispiel
Ein Verkaufsassistent rät dazu, unentschlossene Kundinnen und Kunden mit künstlicher Verknappung und irreführenden Countdown-Anzeigen zu einem übereilten Kauf zu drängen.
Empfohlene Gegenmaßnahmen (5)
Vergleichen Sie Wirkung und Umsetzungsebene. Die ergänzende Einordnung und Begründung können Sie bei Bedarf aufklappen.
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Ethik-Richtlinien im Training
Governance & Compliance- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Modell & Training, Organisation
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
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Constitutional-AI-Methoden
Technisch- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Modell & Training
Einordnung und Begründung
Primär technisch: Ein Modell-, Trainings- oder Datenverfahren verändert Systemverhalten oder Robustheit unmittelbar.
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Ethik-Review-Gremien
Governance & Compliance- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Organisation
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
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Transparenz über das Modellverhalten
Governance & Compliance- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Organisation, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
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Refusal-Muster für manipulative Anfragen
Technisch- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Modell & Training, Anwendung, API & Agenten
Einordnung und Begründung
Primär technisch: Systemseitige Prüf-, Transformations- oder Blockierregeln stoppen oder neutralisieren unzulässige Inhalte vor der Weiterverarbeitung.
Standard-Zuordnungen
Verifizierte Fundstellen in OWASP, NIST AI RMF, MITRE ATLAS, EU AI Act und weiteren Rahmenwerken. Die Zuordnungen zeigen fachliche Bezüge. Sie belegen nicht, dass ein System die jeweiligen Anforderungen erfüllt.
Belegte Referenzen (5)
Jede Referenz nennt Rahmenwerk, Fundstelle und die herausgebende Organisation.
- NIST AI RMF Abschnitt 2.3 Dangerous, Violent, or Hateful ContentAbschnitt 2.3, pp. 6–7 National Institute of Standards and Technology (NIST)Original
- MITRE ATLAS AML.T0048.002 Societal HarmATLAS-2026.09.yaml technique object with id AML.T0048.002 (content release 2026.09, format-version 6.0.0) MITREOriginal
- EU AI Act Article 5(1)(a) Prohibited AI practicesArticle 5(1)(a); where the catalogue cites exploitation, compare Article 5(1)(b) European Union (EUR-Lex)Original
- EU AI Act Article 55(1)(b) Obligations of providers of general-purpose AI models with systemic riskArticle 55(1)(b) European Union (EUR-Lex)Original
- EU AI Act Article 9(1), 9(2)(a), 9(2)(d) Risk management systemArticle 9(1), 9(2)(a), 9(2)(d), read with Article 9(3) European Union (EUR-Lex)Original
Pflichten der KI-Verordnung zu dieser Bedrohung
Die Pflichten aus dem Pflichtenkompass, deren Artikel der Katalog dieser Bedrohung zuordnet. Jede führt auf ihren Eintrag mit Kern, Handlungsschritt und Nachweis; ob sie Sie trifft, hängt von Rolle und Risikoklasse ab.
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Verbotene KI-Praktiken unterlassen
Art. 5 Abs. 1 · gilt ab 2. Februar 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik.
Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind von der Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten nicht berührt. Verstöße sind mit dem höchsten Bußgeldrahmen der Verordnung bewehrt.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Neues Verbot: intime Darstellungen ohne Einwilligung
Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1a, 1b · gilt ab 2. Dezember 2026 · geändert durch VO 2026/1744
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik, Transparenzpflichtiges System.
Dieser Verbotstatbestand ist neu und wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 eingefügt. Er gilt ab dem 2. Dezember 2026. Für Betreiber greift das Verbot nur, wenn das System gerade zu diesem Zweck verwendet wird.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Neues Verbot: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb · gilt ab 2. Dezember 2026 · geändert durch VO 2026/1744
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik.
Ebenfalls neu eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1744, geltend ab dem 2. Dezember 2026.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Risikomanagementsystem einrichten und betreiben
Art. 9 · gilt ab Anhang III: 2. Dezember 2027 · Anhang I: 2. August 2028
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Produkthersteller. Klassen: Hochrisiko nach Anhang III, Hochrisiko als Produkt oder Sicherheitsbauteil.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Systemische Risiken bewerten und mindern
Art. 55 · gilt ab 2. August 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Modell mit systemischem Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
Alle 62 Pflichten nach Rolle, Risikoklasse und Frist im Pflichtenkompass
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Passende Anwendungsfälle
Die Liste zeigt, wo Sie diese Bedrohung prüfen, nicht wie hoch das Risiko ist.
Üblich bei:
- Generativer KI-Assistent für Beschäftigte
- KI-Assistent in Büroanwendungen
- Generierung von Bildern, Videos und Stimmen
Bei 6 weiteren Anwendungsfällen hängt es vom Aufbau des Systems ab, etwa davon, ob es auf freie Anfrage neue Inhalte erzeugt oder eigene Texte schreibt. Diese Anwendungsfälle zeigen
Häufige Fragen
- Worum geht es bei dieser Bedrohung?
- Das KI-System empfiehlt oder erzeugt Handlungen, die zwar legal, aber ethisch fragwürdig sind, etwa Manipulation, Täuschung oder das Ausnutzen schutzbedürftiger Nutzender.
- Welche Gegenmaßnahmen nennt der Katalog?
- Der Katalog nennt 5 Gegenmaßnahmen, jede mit Maßnahmenart, Wirkung und Umsetzungsebene. Beispiele sind: Ethik-Richtlinien im Training, Constitutional-AI-Methoden und Ethik-Review-Gremien. Die Reihenfolge ist keine Priorisierung.
- Welche Pflichten der KI-Verordnung können relevant sein?
- Der Katalog ordnet diese Bedrohung Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb, Art. 9 und Art. 55 der EU-KI-Verordnung zu. Daraus folgen im Pflichtenkompass: Verbotene KI-Praktiken unterlassen, Neues Verbot: intime Darstellungen ohne Einwilligung, Neues Verbot: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Risikomanagementsystem einrichten und betreiben und Systemische Risiken bewerten und mindern. Ob eine Pflicht gilt, entscheiden Rolle, Risikoklasse und Frist.
Diese Bedrohung im eigenen System bewerten
Die Live-Demo enthält alle 52 Bedrohungen dieses Katalogs sowie die Einordnung nach der EU-KI-Verordnung und die Datenschutzprüfung. Die kostenlosen Einzelmodule decken KI-Risiko, EU-KI-VO und DSGVO ab. Ohne Registrierung; die Bewertung läuft lokal in Ihrem Browser.
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Für Berichte, Richtlinien oder interne Unterlagen; der Link führt direkt auf diesen Eintrag.
„Unethisches Verhalten“. Versatile AI Risk Assessment, KI-Bedrohungskatalog, Stand Oktober 2026. https://www.versatile-ai-risk-assessment.com/wissensbasis/bedrohungen/unethisches-verhalten/