Versatile AI Risk Assessment

KI-Bedrohungskatalog Schädliche Inhalte Produktion

Unethisches Verhalten

Das KI-System empfiehlt oder erzeugt Handlungen, die zwar legal, aber ethisch fragwürdig sind, etwa Manipulation, Täuschung oder das Ausnutzen schutzbedürftiger Nutzender.

Stand: Oktober 2026 · Katalogversion 2026.10.24.2 · 5 Gegenmaßnahmen · 5 belegte Quellen

Beschreibung

Im Unterschied zu klar rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten geht es hier um Vorgehensweisen im ethischen Graubereich: irreführende Argumentationen, verdeckte Beeinflussung oder sogenannte Dark Patterns, also Gestaltungsmuster, die Menschen zu Entscheidungen gegen ihr eigenes Interesse drängen. Gängige Inhaltsfilter erfassen dies kaum, weil das Verhalten nicht offen schädlich wirkt. Die KI-Verordnung zieht die Grenze bei absichtlich manipulativen oder täuschenden Techniken und beim Ausnutzen der Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen.

Mögliche Auswirkung

Der Schaden liegt vor allem im Vertrauensverlust und in ethisch-reputativen Folgen für den Betreiber. Nähert sich das Systemverhalten gezielter Manipulation oder der Ausnutzung schutzbedürftiger Personen, kann es in den Bereich der nach der KI-Verordnung verbotenen Praktiken geraten.

Beispiel

Ein Verkaufsassistent rät dazu, unentschlossene Kundinnen und Kunden mit künstlicher Verknappung und irreführenden Countdown-Anzeigen zu einem übereilten Kauf zu drängen.

Empfohlene Gegenmaßnahmen (5)

Vergleichen Sie Wirkung und Umsetzungsebene. Die ergänzende Einordnung und Begründung können Sie bei Bedarf aufklappen.

  • Ethik-Richtlinien im Training

    Governance & Compliance
    Wirkung
    Präventiv
    Umsetzungsebene
    Modell & Training, Organisation
    Einordnung und Begründung

    Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual

    Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.

  • Constitutional-AI-Methoden

    Technisch
    Wirkung
    Präventiv
    Umsetzungsebene
    Modell & Training
    Einordnung und Begründung

    Primär technisch: Ein Modell-, Trainings- oder Datenverfahren verändert Systemverhalten oder Robustheit unmittelbar.

  • Ethik-Review-Gremien

    Governance & Compliance
    Wirkung
    Präventiv
    Umsetzungsebene
    Organisation
    Einordnung und Begründung

    Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual

    Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.

  • Transparenz über das Modellverhalten

    Governance & Compliance
    Wirkung
    Präventiv
    Umsetzungsebene
    Organisation, Nutzung & Betrieb
    Einordnung und Begründung

    Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual

    Primär der Maßnahmenart Governance & Compliance zugeordnet: Verbindliche Regeln, Kontrollziele oder Aufsicht bestimmen Zulässigkeit und Rechenschaft; ergänzt durch verbindliche Abläufe.

  • Refusal-Muster für manipulative Anfragen

    Technisch
    Wirkung
    Präventiv
    Umsetzungsebene
    Modell & Training, Anwendung, API & Agenten
    Einordnung und Begründung

    Primär technisch: Systemseitige Prüf-, Transformations- oder Blockierregeln stoppen oder neutralisieren unzulässige Inhalte vor der Weiterverarbeitung.

Standard-Zuordnungen

Verifizierte Fundstellen in OWASP, NIST AI RMF, MITRE ATLAS, EU AI Act und weiteren Rahmenwerken. Die Zuordnungen zeigen fachliche Bezüge. Sie belegen nicht, dass ein System die jeweiligen Anforderungen erfüllt.

Belegte Referenzen (5)

Jede Referenz nennt Rahmenwerk, Fundstelle und die herausgebende Organisation.

Pflichten der KI-Verordnung zu dieser Bedrohung

Die Pflichten aus dem Pflichtenkompass, deren Artikel der Katalog dieser Bedrohung zuordnet. Jede führt auf ihren Eintrag mit Kern, Handlungsschritt und Nachweis; ob sie Sie trifft, hängt von Rolle und Risikoklasse ab.

  • Verbotene KI-Praktiken unterlassen Art. 5 Abs. 1 · gilt ab 2. Februar 2025

    Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik.

    Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind von der Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten nicht berührt. Verstöße sind mit dem höchsten Bußgeldrahmen der Verordnung bewehrt.

    Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.

  • Neues Verbot: intime Darstellungen ohne Einwilligung Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1a, 1b · gilt ab 2. Dezember 2026 · geändert durch VO 2026/1744

    Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik, Transparenzpflichtiges System.

    Dieser Verbotstatbestand ist neu und wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 eingefügt. Er gilt ab dem 2. Dezember 2026. Für Betreiber greift das Verbot nur, wenn das System gerade zu diesem Zweck verwendet wird.

    Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.

  • Neues Verbot: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb · gilt ab 2. Dezember 2026 · geändert durch VO 2026/1744

    Gesetzliche Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Verbotene Praktik.

    Ebenfalls neu eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1744, geltend ab dem 2. Dezember 2026.

    Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.

  • Risikomanagementsystem einrichten und betreiben Art. 9 · gilt ab Anhang III: 2. Dezember 2027 · Anhang I: 2. August 2028

    Gesetzliche Rollen: Anbieter, Produkthersteller. Klassen: Hochrisiko nach Anhang III, Hochrisiko als Produkt oder Sicherheitsbauteil.

    Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.

  • Systemische Risiken bewerten und mindern Art. 55 · gilt ab 2. August 2025

    Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Modell mit systemischem Risiko.

    Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.

Alle 62 Pflichten nach Rolle, Risikoklasse und Frist im Pflichtenkompass

Weitere Einträge aus der Themengruppe Schädliche Inhalte.

Passende Anwendungsfälle

Die Liste zeigt, wo Sie diese Bedrohung prüfen, nicht wie hoch das Risiko ist.

Üblich bei:

Bei 6 weiteren Anwendungsfällen hängt es vom Aufbau des Systems ab, etwa davon, ob es auf freie Anfrage neue Inhalte erzeugt oder eigene Texte schreibt. Diese Anwendungsfälle zeigen

Häufige Fragen

Worum geht es bei dieser Bedrohung?
Das KI-System empfiehlt oder erzeugt Handlungen, die zwar legal, aber ethisch fragwürdig sind, etwa Manipulation, Täuschung oder das Ausnutzen schutzbedürftiger Nutzender.
Welche Gegenmaßnahmen nennt der Katalog?
Der Katalog nennt 5 Gegenmaßnahmen, jede mit Maßnahmenart, Wirkung und Umsetzungsebene. Beispiele sind: Ethik-Richtlinien im Training, Constitutional-AI-Methoden und Ethik-Review-Gremien. Die Reihenfolge ist keine Priorisierung.
Welche Pflichten der KI-Verordnung können relevant sein?
Der Katalog ordnet diese Bedrohung Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb, Art. 9 und Art. 55 der EU-KI-Verordnung zu. Daraus folgen im Pflichtenkompass: Verbotene KI-Praktiken unterlassen, Neues Verbot: intime Darstellungen ohne Einwilligung, Neues Verbot: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Risikomanagementsystem einrichten und betreiben und Systemische Risiken bewerten und mindern. Ob eine Pflicht gilt, entscheiden Rolle, Risikoklasse und Frist.

Diese Bedrohung im eigenen System bewerten

Die Live-Demo enthält alle 52 Bedrohungen dieses Katalogs sowie die Einordnung nach der EU-KI-Verordnung und die Datenschutzprüfung. Die kostenlosen Einzelmodule decken KI-Risiko, EU-KI-VO und DSGVO ab. Ohne Registrierung; die Bewertung läuft lokal in Ihrem Browser.

Diesen Eintrag zitieren

Für Berichte, Richtlinien oder interne Unterlagen; der Link führt direkt auf diesen Eintrag.

„Unethisches Verhalten“. Versatile AI Risk Assessment, KI-Bedrohungskatalog, Stand Oktober 2026.
https://www.versatile-ai-risk-assessment.com/wissensbasis/bedrohungen/unethisches-verhalten/

← Zurück zum vollständigen Katalog