Versatile AI Risk Assessment
Kundenkontakt, Marketing und Plattformen

Generierung von Bildern, Videos und Stimmen

Englisch: Generative media (image, video, audio)

Aus einer kurzen Beschreibung erzeugt oder verändert das System Bilder, Videos und Ton, etwa für Werbung und Kommunikation.

Interaktives Modell erkunden

Handout exportieren

Eine kompakte PDF mit Funktionsweise, Datenwegen und Prüfansätzen zum Weitergeben.

Die Erläuterungen und Maßnahmen beschreiben den typischen Aufbau. Viele eigene Änderungen ergänzen einen Anhang.

Den Anwendungsfall verstehen

Was macht diesen Anwendungsfall aus?

Aus einer Beschreibung oder einer Vorlage entstehen neue Bilder, Filmszenen oder Stimmen, die sich von echten Aufnahmen kaum unterscheiden lassen. Große Marken lassen damit Werbefilme und Werbebilder herstellen.

Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.

Bauform
Generierung von Medien
Handlungsmacht
Liefert Ergebnisse zur Weiterverwendung
Einsatzfelder
Marketing, Getränkeindustrie, Zahlungsdienste
Auch bekannt als
Text-zu-Bild, synthetische Medien, KI-Video, Deepfake, Stimmklon

Funktionsweise und Ablauf

Aufbau und Datenwege

  1. Eingabedaten

    Eine Person beschreibt das gewünschte Motiv in Worten und hängt bei Bedarf Fotos, Videos oder Stimmaufnahmen als Vorlage an.

    Vorlagen wie Fotos, Stimmaufnahmen oder Referenzbilder stammen oft von Dritten. Bearbeitet das System vorhandene Bilder oder Videos nach einer Beschreibung, verarbeitet es Bild und Text zusammen.

  2. Verarbeitung

    Ein generatives Modell erzeugt daraus neue Bilder, Filmszenen oder Töne oder verändert die Vorlage.

    Ein generatives Modell verarbeitet die Beschreibung und gegebenenfalls Referenzmaterial und erzeugt daraus neue Bild-, Ton- oder Videoinhalte. Der Generierungsprozess kann mehrere Varianten und Bearbeitungsschritte umfassen. Das Ergebnis ist erzeugtes Material und kein Nachweis, dass eine dargestellte Szene tatsächlich stattgefunden hat.

  3. Ergebnisse

    Die fertigen Bilder, Videos oder Tonspuren ähneln echten Aufnahmen oft täuschend.

    Ein generiertes Ergebnis ist neu formuliert oder erzeugt. Für seine Einordnung muss erkennbar bleiben, auf welchem Auftrag und welchem Kontext es beruht.

  4. Nutzung und Auswirkungen

    Die Ergebnisse erscheinen in Werbung, sozialen Medien und Kommunikation und prägen, was Menschen für echt halten.

    Das Modell liefert Informationen zur Weiterverwendung. Die Auswahl, Übernahme oder fachliche Entscheidung im anschließenden Arbeitsablauf ist ein eigener Schritt und sollte dem Modell nicht automatisch zugerechnet werden.

Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.

So ist das System aufgebaut

16 zuerst zu prüfen16 zu klären9 Grundlagen

EingangVerarbeitungErgebnisWirkung Zugangvon außen 05 Eingabe 03 InhalteDritter 10 KI-Modell 30 Dienst einesAnbieters 12 Dokumenten-sammlung 00 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 02 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 113 Fachanwendungoder Anlage 00 Mensch 00 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01 Zugangvon außen 05 Eingabe 03 InhalteDritter 10 KI-Modell 30 Dienst einesAnbieters 12 Dokumenten-sammlung 00 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 02 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 113 Fachanwendungoder Anlage 00 Mensch 00 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01
  • Vorhanden
  • Hängt von Ihrem System ab
  • Nicht vorhanden
  • Zuerst zu prüfen
  • Zu klären

Im gezeigten Aufbau: 16 zuerst zu prüfen, 16 zu klären, 9 Grundlagen.

Aufbau als Liste

Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungsfällen

Daten und Informationen

Eingabedaten und Informationsquellen

Vorlagen wie Fotos, Stimmaufnahmen oder Referenzbilder stammen oft von Dritten. Zeigen die Vorlagen oder Ergebnisse echte Personen, verarbeitet das System deren Bild oder Stimme.

Verarbeitung und Betriebsumgebung

Die Generatoren stammen von Anbietern wie Midjourney, OpenAI oder Adobe.

Speicherung und weitere Nutzung

Manche Betreiber verfeinern den Generator mit eigenen Bildern, etwa für einen einheitlichen Markenauftritt.

Ergebnisse und Datenweitergabe

Bei einem Clouddienst verlassen Beschreibungen und Vorlagen die eigene Umgebung.

Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.

Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen

Vom Systemverständnis zur Risikoanalyse

  1. System abgrenzen

    Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.

  2. Bedrohungen untersuchen

    Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?

  3. Risiko bewerten

    Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.

  4. Maßnahmen nachweisen

    Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.

Wichtige Bedrohungen im Anwendungskontext

  • 3 besonders wichtig
  • 13 üblich
  • 16 je nach System
  • 9 bei jedem KI-System

Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 41 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.

Vorrangige Prüfansätze

  1. Sexuelle Inhalte

    Jemand lädt das Foto einer Kollegin hoch und lässt daraus ein freizügiges Bild erzeugen. Verhindert das Werkzeug das nicht, entsteht eine intime Darstellung ohne Einwilligung, die die Person schwer verletzt.

  2. Desinformation

    Ein Werbevideo zeigt eine realistisch wirkende Szene mit einer bekannten Person, die so nie stattgefunden hat. Fehlt der Hinweis auf die KI, halten Zuschauerinnen und Zuschauer sie für echt und verbreiten sie weiter.

  3. Jailbreaks

    Mit geschickt umschriebenen Beschreibungen umgehen Nutzerinnen und Nutzer die Sperren des Generators. Er erzeugt dann Gewaltdarstellungen oder geschützte Marken, die dem Betreiber zugerechnet werden.

13 weitere Prüfkandidaten im typischen Aufbau

Weitere relevante Bedrohungen

  1. Backdoor im ML-Modell

    Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Nutzt ein Modell eines anderen Anbieters
  2. Sleepy Agent (zeit-/ereignisgetriggerte verdeckte Instruktionen)

    Ein Modell, das Anweisungen befolgt, kann sein Verhalten zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei einem bestimmten Ereignis ändern.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Führt Aufträge in normaler Sprache aus
  3. Prompt Injection: Direkt

    Nutzerinnen und Nutzer können mit ihren Eingaben die Arbeitsanweisungen des Systems aushebeln.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Führt Aufträge in normaler Sprache aus
  4. Prompt Injection: Indirekt

    Steht in einem Dokument oder Werkzeugergebnis eine Anweisung, kann das Modell sie wie eine eigene Arbeitsanweisung befolgen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Führt Aufträge in normaler Sprache aus
    • Verarbeitet Inhalte, die Außenstehende verfassen können
  5. Extraktion des Meta-Prompts

    Geschickte Abfragen können die Arbeitsanweisungen des Systems offenlegen. Sie dürfen deshalb keine Geheimnisse enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Führt Aufträge in normaler Sprache aus
  6. Denial-of-Service auf das Modell

    Aufwendige oder massenhafte Eingaben können die Rechenleistung des Modells erschöpfen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
  7. Hassrede und Diskriminierung

    Frei erzeugte Inhalte können diskriminierende oder hasserfüllte Aussagen enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
    • Erzeugt Inhalte auf freie Anfrage
  8. Gewalt / gefährliche Handlungen

    Frei erzeugte Inhalte können Gewalt darstellen oder bei gefährlichen Handlungen helfen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
    • Erzeugt Inhalte auf freie Anfrage
  9. Rechtswidrige Handlungen

    Frei erzeugte Inhalte können rechtswidrige Handlungen erleichtern. Wie streng Sie prüfen, hängt von Zweck und Nutzerkreis ab.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
    • Erzeugt Inhalte auf freie Anfrage
  10. Belästigung

    Frei erzeugte Inhalte können zur Belästigung verwendet werden.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
    • Erzeugt Inhalte auf freie Anfrage
  11. Unethisches Verhalten

    Frei erzeugte Vorschläge können im konkreten Einsatz ethische Grenzen überschreiten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
    • Erzeugt Inhalte auf freie Anfrage
  12. Social Engineering

    Erzeugte Bilder, Stimmen und Texte lassen sich nutzen, um zu täuschen oder Personen nachzuahmen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos
  13. Betrug

    Erzeugte Inhalte können Betrug erleichtern, etwa mit gefälschten Nachrichten oder Dokumenten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Erzeugt Bilder, Töne oder Videos

Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 16 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System.

Systemmerkmale und offene Fragen

Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 16. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.

Wie viele Bedrohungen bei Ja hinzukommen
  • Kommt mit diesem Ja hinzu
  • Braucht zusätzlich ein Ja auf eine andere Frage

Wie Ihr System gebaut ist

  1. Schreibt eigene Texte3 Bedrohungen, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  2. Verarbeitet vertrauliche Daten3 Bedrohungen
  3. Verarbeitet personenbezogene Daten2 Bedrohungen
  4. Verwertet Rückmeldungen aus dem Betrieb2 Bedrohungen
  5. Lernt aus Ihren eigenen Daten1 Bedrohung, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  6. Erkennt oder vergleicht Personen an Körpermerkmalen1 Bedrohung
  7. Lernt aus Beispielen mit richtiger Antwort1 Bedrohung
  8. Verarbeitet Text, Bild und Sprache gemeinsam1 Bedrohung

Wie Ihr System gebaut ist

Verarbeitet das System Angaben zu erkennbaren Personen, auch in Eingaben, Ausgaben oder Protokollen?

Zeigen die Vorlagen oder Ergebnisse echte Personen, verarbeitet das System deren Bild oder Stimme.

Wenn ja, kommt hinzu

Nutzt das System Gesicht, Stimme, Fingerabdruck oder andere Körpermerkmale, um Personen zu erkennen oder zu vergleichen?

Bildet das System Stimme oder Gesicht einer bestimmten Person nach, arbeitet es mit ihren Körpermerkmalen.

Wenn ja, kommt hinzu

Trainiert oder verfeinert Ihre Organisation das Modell selbst mit eigenen Daten?

Manche Betreiber verfeinern den Generator mit eigenen Bildern, etwa für einen einheitlichen Markenauftritt.

Wenn ja, kommt hinzu

Verarbeitet das System mehrere Arten von Eingaben zusammen, etwa Text mit Bild oder Sprache?

Bearbeitet das System vorhandene Bilder oder Videos nach einer Beschreibung, verarbeitet es Bild und Text zusammen.

Wenn ja, kommt hinzu

Wie Sie das System betreiben

Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.

Zahlen Sie je Anfrage oder je Rechenzeit, sodass die Kosten mit der Nutzung steigen?

Bei Clouddiensten kostet jedes erzeugte Bild oder Video Geld.

Wenn ja, kommt hinzu

Können Inhalte die eigene Umgebung verlassen, etwa zu einem Cloud-Anbieter, in eine Websuche oder per E-Mail?

Bei einem Clouddienst verlassen Beschreibungen und Vorlagen die eigene Umgebung.

Wenn ja, kommt hinzu

Nutzen Beschäftigte für diese Aufgabe auch KI-Dienste, die Ihre Organisation nicht freigegeben hat?

Agenturen und Beschäftigte nutzen oft frei verfügbare Generatoren mit eigenen Konten.

Wenn ja, kommt hinzu

Maßnahmen und Umsetzung

Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.

PrüfschwerpunktSexuelle Inhalte3 Maßnahmen
PrüfschwerpunktDesinformation2 Maßnahmen
PrüfschwerpunktJailbreaks2 Maßnahmen
Backdoor im ML-Modell2 Maßnahmen
Sleepy Agent (zeit-/ereignisgetriggerte verdeckte Instruktionen)3 Maßnahmen
Prompt Injection: Direkt3 Maßnahmen
Prompt Injection: Indirekt3 Maßnahmen
Extraktion des Meta-Prompts2 Maßnahmen
Denial-of-Service auf das Modell3 Maßnahmen
Hassrede und Diskriminierung2 Maßnahmen
Gewalt / gefährliche Handlungen2 Maßnahmen
Rechtswidrige Handlungen3 Maßnahmen
Belästigung3 Maßnahmen
Unethisches Verhalten3 Maßnahmen
Social Engineering3 Maßnahmen
Betrug3 Maßnahmen

Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.

Vorschriften der KI-Verordnung

Wann die Vorschriften der KI-Verordnung gelten
  1. Art. 4: KI-Kompetenz

    Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.

  2. Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII: Eingebautes Allzweckmodell

    Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2025.

  3. Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2026.

  4. Art. 50 Abs. 4: Kennzeichnung von Deepfakes und veröffentlichten Texten

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2026.

  5. Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2026.

Gilt für jedes KI-System

Art. 4: KI-Kompetenz

Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 4: KI-Kompetenz
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Kann beim üblichen Einsatz greifen

Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1a, 1b: Intime Darstellungen ohne Einwilligung

Greift, wenn das Werkzeug realistische Bilder, Videos oder Töne bestimmbarer Personen erzeugen oder verändern kann, etwa aus hochgeladenen Fotos.

Gilt ab dem 2. Dezember 2026.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. ba, Art. 5 Abs. 1a, 1b: Intime Darstellungen ohne Einwilligung
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System realistische Bilder, Videos oder Töne bestimmbarer Personen erzeugen oder verändern kann.
Zu beachten
Für Betreiber greift das Verbot nur, wenn sie das System genau zu diesem Zweck verwenden.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Greift, wenn das Werkzeug realistische Bilder, Videos oder Töne erzeugen oder verändern kann und nicht wirksam verhindert, dass Darstellungen von Kindern in sexuellem Zusammenhang entstehen.

Gilt ab dem 2. Dezember 2026.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. bb: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System realistische Bilder, Videos oder Töne erzeugen oder verändern kann.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte

Greift, wenn Ihre Organisation den Generator selbst anbietet oder unter eigenem Namen bereitstellt. Die erzeugten Bilder, Videos und Töne müssen dann maschinenlesbar gekennzeichnet sein.

Gilt seit dem 2. August 2026.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System künstliche Texte, Bilder, Töne oder Videos erzeugt.
Ausnahme
Ausgenommen ist unter anderem eine übliche Hilfe beim Bearbeiten, die Eingaben oder ihre Bedeutung nicht wesentlich verändert.
Zu beachten
Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, müssen bis zum 2. Dezember 2026 nachgerüstet werden.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Art. 50 Abs. 4: Kennzeichnung von Deepfakes und veröffentlichten Texten

Greift, wenn Ihre Organisation Bilder, Videos oder Töne veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind.

Gilt seit dem 2. August 2026.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 50 Abs. 4: Kennzeichnung von Deepfakes und veröffentlichten Texten
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn mit dem System Deepfakes entstehen oder KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.
Wer die Pflichten trägt
Betreiber

Die Pflichten im Einzelnen

Kann bei bestimmtem Einsatz greifen

Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII: Eingebautes Allzweckmodell

Greift, wenn Ihre Organisation ein großes Sprachmodell oder ein anderes Allzweckmodell eines fremden Anbieters in ein eigenes Werkzeug zur Bild- oder Videoerzeugung einbaut.

Gilt seit dem 2. August 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII: Eingebautes Allzweckmodell
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck eines anderen Anbieters eingebaut ist, etwa ein großes Sprachmodell.
Zu beachten
Die Pflichten für das Modell trägt dessen Anbieter. Er muss Ihnen die Informationen nach Anhang XII geben; nutzen Sie sie für Ihre eigene Dokumentation.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass

Übergreifende Bedrohungen

Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.

Warum diese Bedrohungen immer dazugehören

Abweichende Systemmerkmale

14 weitere Fragen ansehen

Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.

Quellen

Verwandte Anwendungsfälle

Ebenfalls im Einsatzgebiet Kundenkontakt, Marketing und Plattformen

Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind