KI-Bedrohungskatalog Lieferkette und Herkunft Lieferkette
Lieferkette – Infrastruktur
Angreifer kompromittieren die technische Umgebung, in der ein KI-System entwickelt und betrieben wird: Cloud-Dienste, Entwicklungswerkzeuge und Software-Bausteine von Drittanbietern. So verschaffen sie sich Zugriff auf Systeme, Daten und Modelle.
Beschreibung
Ein KI-System entsteht nicht im leeren Raum: Es stützt sich auf Cloud-Plattformen, Programmbibliotheken, Entwicklungswerkzeuge und Dienste externer Anbieter. Jede dieser Komponenten kann Schwachstellen enthalten oder gezielt manipuliert sein. Angreifer nutzen zum Beispiel verwundbare oder gefälschte Software-Pakete, offen erreichbare KI-Server oder ungesicherte Container-Registries (Speicherorte für einsatzfertige Software-Pakete), um unbemerkt einzudringen. Gelingt der Einstieg, können sie Systeme und Netzwerke übernehmen, Daten abziehen oder das Modell selbst verändern. Das Risiko betrifft die gesamte Kette vom Training bis zum laufenden Betrieb und entsteht oft außerhalb des eigenen Hauses, beim Anbieter oder Lieferanten.
Mögliche Auswirkung
Eine kompromittierte Infrastruktur kann den Betrieb des KI-Systems stören oder lahmlegen und die Integrität des Modells zerstören: Auf die Ergebnisse ist dann kein Verlass mehr. Vertrauliche Daten wie Trainingsdaten, Zugangsschlüssel oder Kundendaten können abfließen. Es folgen Kosten für Wiederherstellung und Aufklärung, Melde- und Haftungsrisiken nach DSGVO und EU AI Act sowie Reputationsschäden bei Kunden und Partnern.
Beispiel
Ein Entwicklungsteam installiert eine gängige KI-Programmbibliothek. Angreifer haben in den offiziellen Paketkanal eine gefälschte Abhängigkeit eingeschleust, die beim Installieren unbemerkt Zugangsdaten und Systeminformationen an einen fremden Server sendet. Genau das traf Nutzer einer Vorabversion eines weit verbreiteten KI-Frameworks.
Empfohlene Gegenmaßnahmen (4)
Vergleichen Sie Wirkung und Umsetzungsebene. Die ergänzende Einordnung und Begründung können Sie bei Bedarf aufklappen.
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Ausschließlich vertrauenswürdige Lieferanten nutzen
Vertrags- & Drittparteienmanagement- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Lieferkette
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär dem Vertrags- & Drittparteienmanagement zugeordnet: Auswahl, überprüfbare Zusagen sowie Prüf- und Durchsetzungsrechte gegenüber Dritten ermöglichen die Schutzwirkung; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
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Infrastruktur-Härtung
Technisch- Wirkung
- Präventiv
- Umsetzungsebene
- Infrastruktur
Einordnung und Begründung
Primär technisch: Sichere Formate, restriktive Voreinstellungen oder Schutzschichten reduzieren unsichere Ausführungspfade und Angriffsflächen.
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Lieferketten-Sicherheitsaudits
Vertrags- & Drittparteienmanagement- Wirkung
- Präventiv, Aufdeckend
- Umsetzungsebene
- Lieferkette
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär dem Vertrags- & Drittparteienmanagement zugeordnet: Vertraglich gesicherte Prüf-, Auskunfts- und Nachbesserungsrechte ermöglichen Kontrolle; verbindliche Prüfabläufe setzen sie um.
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Kontinuierliche Überwachung der Hosting-Umgebungen
Technisch- Wirkung
- Aufdeckend
- Umsetzungsebene
- Infrastruktur, Nutzung & Betrieb
Einordnung und Begründung
Ergänzende MaßnahmenartOrganisatorisch & prozessual
Primär technisch: Software oder Analysewerkzeuge erzeugen und bewerten systematisch Messwerte, Abweichungen oder Angriffsindikatoren; ergänzt durch verbindliche Abläufe.
Standard-Zuordnungen
Verifizierte Fundstellen in OWASP, NIST AI RMF, MITRE ATLAS, EU AI Act und weiteren Rahmenwerken. Die Zuordnungen zeigen fachliche Bezüge. Sie belegen nicht, dass ein System die jeweiligen Anforderungen erfüllt.
Belegte Referenzen (14)
Jede Referenz nennt Rahmenwerk, Fundstelle und die herausgebende Organisation.
- OWASP LLM Top 10 LLM04:2026 Supply ChainLLM04:2026 Supply Chain, OWASP Top 10 for LLM Applications 2026 v1.0, pp. 27-32 (doi:10.5281/zenodo.22109015); canonical text 2026/final/LLM04_SupplyChain.md at commit 7e144e05 OWASP FoundationOriginal
- NIST AI RMF Abschnitt 2.12 Value Chain and Component IntegrationAbschnitt 2.12, p. 12 National Institute of Standards and Technology (NIST)Original
- NIST AI RMF GOVERN 6.1 GOVERN 6.1GOVERN 6.1, p. 24 National Institute of Standards and Technology (NIST)Original
- NIST AI RMF MAP 4.1 MAP 4.1MAP 4.1, p. 27 National Institute of Standards and Technology (NIST)Original
- NIST AI RMF NISTAML.05 Supply Chain AttacksTaxonomy Index, pp. x–xi; Abschnitt 3.2, pp. 41–43 National Institute of Standards and Technology (NIST)Original
- MITRE ATLAS AML.T0010 AI Supply Chain CompromiseATLAS-2026.09.yaml technique object with id AML.T0010 (content release 2026.09, format-version 6.0.0) MITREOriginal
- MITRE ATLAS AML.T0132 Misconfigured or Publicly Exposed AI ServicesATLAS-2026.09.yaml technique object with id AML.T0132 (content release 2026.09, format-version 6.0.0) MITREOriginal
- EU AI Act Article 25(4) Responsibilities along the AI value chainArticle 25(4), first subparagraph, as replaced by Article 1(12)(b) of Regulation (EU) 2026/1744 European Union (EUR-Lex)Original
- EU AI Act Article 53(1)(a) Obligations for providers of general-purpose AI modelsArticle 53(1)(a) and Annex XI European Union (EUR-Lex)Original
- EU AI Act Article 55(1)(d) Obligations of providers of general-purpose AI models with systemic riskArticle 55(1)(d) European Union (EUR-Lex)Original
- BSI R1 Abhängigkeit vom entwickelnden/betreibenden Unternehmen (Text, Bild, Video)Kap. 4, R1, p. 13 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Original
- BIML BIML-LLM inference:9 HostingPDF p. 19, [inference:9:hosting] Berryville Institute of Machine Learning (BIML)Original
- BIML BIML78 inference:4 HostingPDF p. 20, [inference:4:hosting] Berryville Institute of Machine Learning (BIML)Original
- BIML BIML78 raw:3 StoragePDF p. 10, [raw:3:storage] Berryville Institute of Machine Learning (BIML)Original
Pflichten der KI-Verordnung zu dieser Bedrohung
Die Pflichten aus dem Pflichtenkompass, deren Artikel der Katalog dieser Bedrohung zuordnet. Jede führt auf ihren Eintrag mit Kern, Handlungsschritt und Nachweis; ob sie Sie trifft, hängt von Rolle und Risikoklasse ab.
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Nachgelagerte Anbieter unterstützen
Art. 25 Abs. 2, Art. 25 Abs. 4 · gilt ab Anhang III: 2. Dezember 2027 · Anhang I: 2. August 2028 · geändert durch VO 2026/1744
Gesetzliche Rollen: Anbieter, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Hochrisiko nach Anhang III, Hochrisiko als Produkt oder Sicherheitsbauteil.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Kooperationspflicht des Erstanbieters konkretisiert und zugleich eine Ausnahme geschaffen: Sie entfällt, wenn der Erstanbieter eindeutig festgelegt hat, dass sein System nicht in ein Hochrisiko-System umgewandelt werden darf. Verstöße gegen Art. 25 Abs. 2 und 4 sind seither ausdrücklich bußgeldbewehrt.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Technische Dokumentation des Modells erstellen
Art. 53 Abs. 1 Buchst. a, Anhang XI · gilt ab 2. August 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, Modell mit systemischem Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Nachgelagerte Anbieter mit Informationen versorgen
Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII · gilt ab 2. August 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, Modell mit systemischem Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Urheberrecht beachten und Trainingsinhalte zusammenfassen
Art. 53 Abs. 1 Buchst. c und d · gilt ab 2. August 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, Modell mit systemischem Risiko.
Für Modelle unter einer freien und quelloffenen Lizenz mit öffentlich zugänglichen Parametern entfallen die Pflichten nach Buchst. a und b, nicht aber die Urheberrechtsstrategie und die Zusammenfassung. Modelle mit systemischem Risiko sind von dieser Erleichterung ausgenommen.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
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Systemische Risiken bewerten und mindern
Art. 55 · gilt ab 2. August 2025
Gesetzliche Rollen: Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Klassen: Modell mit systemischem Risiko.
Der Verweis ist ein Prüfanlass. Ein Bedrohungstreffer allein begründet keine Anwendbarkeit.
Alle 62 Pflichten nach Rolle, Risikoklasse und Frist im Pflichtenkompass
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Häufige Fragen
- Worum geht es bei dieser Bedrohung?
- Angreifer kompromittieren die technische Umgebung, in der ein KI-System entwickelt und betrieben wird: Cloud-Dienste, Entwicklungswerkzeuge und Software-Bausteine von Drittanbietern. So verschaffen sie sich Zugriff auf Systeme, Daten und Modelle.
- Welche Gegenmaßnahmen nennt der Katalog?
- Der Katalog nennt 4 Gegenmaßnahmen, jede mit Maßnahmenart, Wirkung und Umsetzungsebene. Beispiele sind: Ausschließlich vertrauenswürdige Lieferanten nutzen, Infrastruktur-Härtung und Lieferketten-Sicherheitsaudits. Die Reihenfolge ist keine Priorisierung.
- Welche Pflichten der KI-Verordnung können relevant sein?
- Der Katalog ordnet diese Bedrohung Art. 25 Abs. 2, Art. 53 Abs. 1 Buchst. a, Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Art. 53 Abs. 1 Buchst. c und d und Art. 55 der EU-KI-Verordnung zu. Daraus folgen im Pflichtenkompass: Nachgelagerte Anbieter unterstützen, Technische Dokumentation des Modells erstellen, Nachgelagerte Anbieter mit Informationen versorgen, Urheberrecht beachten und Trainingsinhalte zusammenfassen und Systemische Risiken bewerten und mindern. Ob eine Pflicht gilt, entscheiden Rolle, Risikoklasse und Frist.
Diese Bedrohung im eigenen System bewerten
Die Live-Demo enthält alle 52 Bedrohungen dieses Katalogs sowie die Einordnung nach der EU-KI-Verordnung und die Datenschutzprüfung. Die kostenlosen Einzelmodule decken KI-Risiko, EU-KI-VO und DSGVO ab. Ohne Registrierung; die Bewertung läuft lokal in Ihrem Browser.
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Für Berichte, Richtlinien oder interne Unterlagen; der Link führt direkt auf diesen Eintrag.
„Lieferkette – Infrastruktur“. Versatile AI Risk Assessment, KI-Bedrohungskatalog, Stand Oktober 2026. https://www.versatile-ai-risk-assessment.com/wissensbasis/bedrohungen/lieferkette-infrastruktur/