Versatile AI Risk Assessment
Verwaltung, Justiz und Sicherheit

Polizeiliche Datenanalyse (Analyseplattformen)

Englisch: Police data analysis platforms

Polizeiliche Analyseplattformen führen Datenbestände aus verschiedenen Quellen zusammen und zeigen Verbindungen zwischen Personen, Vorgängen und Verfahren als Graph, Tabelle oder Karte.

Interaktives Modell erkunden

Handout exportieren

Eine kompakte PDF mit Funktionsweise, Datenwegen und Prüfansätzen zum Weitergeben.

Die Erläuterungen und Maßnahmen beschreiben den typischen Aufbau. Viele eigene Änderungen ergänzen einen Anhang.

Den Anwendungsfall verstehen

Was macht diesen Anwendungsfall aus?

Ermittlerinnen und Ermittler durchsuchen damit in einem Schritt, was sonst in getrennten Systemen liegt, und sehen, wer mit wem über welche Vorgänge verbunden ist. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2023 die Regeln in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig, weil sie die automatisierte Analyse zu weit erlaubten.

Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.

Bauform
Auswertung und Verarbeitung
Handlungsmacht
Handlungsrechte je nach Einbindung
Einsatzfelder
Polizei
Auch bekannt als
automatisierte Datenanalyse, Recherche- und Analyseplattform, hessenDATA, VeRA

Funktionsweise und Ablauf

Aufbau und Datenwege

  1. Eingabedaten

    Das System erhält Daten aus Vorgangsbearbeitung, Fallbearbeitung und Auskunftssystemen, in manchen Verfahren auch sichergestellte Daten.

    Anzeigen, Zeugenaussagen, sichergestellte Daten und Hinweise stammen von Außenstehenden. Die Bestände nennen Beschuldigte, Geschädigte, Zeugen und Kontaktpersonen.

  2. Verarbeitung

    Die Software führt gleiche Personen, Orte und Objekte aus den Quellen zusammen und berechnet ihre Beziehungen.

    Die Verarbeitung führt zugelassene Datenbestände für Suche, Verknüpfung und Analyse zusammen. Je nach Aufbau werden Beziehungen, Muster oder auffällige Zusammenhänge hervorgehoben. Eine technisch erkannte Verbindung ist ein Ausgangspunkt für die Untersuchung und noch keine gesicherte Tatsachenfeststellung.

  3. Ergebnisse

    Die Ergebnisse erscheinen als Graph, Tabelle, Zeitleiste oder Karte.

    Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.

  4. Nutzung und Auswirkungen

    Ermittlerinnen und Ermittler leiten daraus Spuren, Verdachtsmomente und weitere Maßnahmen gegen Personen ab.

    Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.

Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.

So ist das System aufgebaut

7 zuerst zu prüfen11 zu klären8 Grundlagen

EingangVerarbeitungErgebnisWirkung Zugangvon außen 04 Eingabe 31 InhalteDritter 00 KI-Modell 00 Dienst einesAnbieters 12 Dokumenten-sammlung 20 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 02 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 00 Fachanwendungoder Anlage 01 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01 Zugangvon außen 04 Eingabe 31 InhalteDritter 00 KI-Modell 00 Dienst einesAnbieters 12 Dokumenten-sammlung 20 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 02 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 00 Fachanwendungoder Anlage 01 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01
  • Vorhanden
  • Hängt von Ihrem System ab
  • Nicht vorhanden
  • Zuerst zu prüfen
  • Zu klären

Im gezeigten Aufbau: 7 zuerst zu prüfen, 11 zu klären, 8 Grundlagen.

Aufbau als Liste

Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungsfällen

Daten und Informationen

Eingabedaten und Informationsquellen

Anzeigen, Zeugenaussagen, sichergestellte Daten und Hinweise stammen von Außenstehenden. Die Bestände nennen Beschuldigte, Geschädigte, Zeugen und Kontaktpersonen.

Verarbeitung und Betriebsumgebung

Das Landeskriminalamt hat VeRA europaweit ausgeschrieben, die Software stammt also von einem Anbieter.

Speicherung und weitere Nutzung

Das System durchsucht die zusammengeführten Bestände nach Personen, Objekten und Vorgängen.

Ergebnisse und Datenweitergabe

Hat der Anbieter Zugang zum Betrieb oder zur Wartung, können Daten die Polizei verlassen.

Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.

Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen

Vom Systemverständnis zur Risikoanalyse

  1. System abgrenzen

    Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.

  2. Bedrohungen untersuchen

    Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?

  3. Risiko bewerten

    Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.

  4. Maßnahmen nachweisen

    Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.

Wichtige Bedrohungen im Anwendungskontext

  • 3 besonders wichtig
  • 4 üblich
  • 11 je nach System
  • 8 weitere bei jedem KI-System

Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 26 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.

Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt

Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.

Vorrangige Prüfansätze

  1. Cross-Tenant-Leakage (Multi-Tenant Vector-DB)

    Die Plattform legt Daten aus Verfahren zusammen, auf die nicht jede Ermittlerin zugreifen darf. Greift die Rechteprüfung bei Suche oder Graph nicht, sieht sie Personen und Vorgänge aus fremden Verfahren.

  2. Übermäßiges Vertrauen in das KI-System

    Eine Verbindung im Graphen sieht aus wie ein Befund, auch wenn sie nur auf einer gemeinsamen Anschrift oder einer Zeugenaussage beruht. Übernehmen Ermittlerinnen und Ermittler sie ungeprüft, gerät eine unbeteiligte Person in ein Verfahren.

  3. RAG-spezifische Angriffe (Document Poisoning)

    In die Bestände gelangen auch Hinweise und sichergestellte Daten, die Dritte gezielt gestaltet haben können. Ein falscher Eintrag erzeugt dann Verbindungen, die bei jeder späteren Suche wieder auftauchen.

4 weitere Prüfkandidaten im typischen Aufbau

Weitere relevante Bedrohungen

  1. Backdoor im ML-Modell

    Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Nutzt ein Modell eines anderen Anbieters
  2. Privacy-Angriffe

    Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
  3. Offenlegung sensibler Informationen

    Vertrauliche Inhalte können in Antworten, im mitgegebenen Kontext oder in Protokollen auftauchen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
  4. Exfiltration aus der ML-Anwendung

    Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Verarbeitet vertrauliche Daten

Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 11 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Eine davon ist hier besonders wichtig und steht deshalb oben.

Systemmerkmale und offene Fragen

Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 11. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.

Wie viele Bedrohungen bei Ja hinzukommen
  • Kommt mit diesem Ja hinzu
  • Braucht zusätzlich ein Ja auf eine andere Frage

Wie Ihr System gebaut ist

  1. Verwertet Rückmeldungen aus dem Betrieb2 Bedrohungen
  2. Verarbeitet Text, Bild und Sprache gemeinsam2 Bedrohungen
  3. Lernt aus Ihren eigenen Daten1 Bedrohung, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  4. Verändert Daten oder löst Vorgänge aus1 Bedrohung
  5. Lernt aus Beispielen mit richtiger Antwort1 Bedrohung

Wie Ihr System gebaut ist

Wie Sie das System betreiben

Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.

Maßnahmen und Umsetzung

Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.

Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.

Vorschriften der KI-Verordnung

Wann die Vorschriften der KI-Verordnung gelten
  1. Art. 4: KI-Kompetenz

    Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.

  2. Art. 5 Abs. 1 Buchst. d: Vorhersage von Straftaten allein über ein Profil

    Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. Februar 2025.

  3. Anhang III Nr. 6: Strafverfolgung

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.

Gilt für jedes KI-System

Art. 4: KI-Kompetenz

Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 4: KI-Kompetenz
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Kann beim üblichen Einsatz greifen

Anhang III Nr. 6: Strafverfolgung

Greift, wenn Strafverfolgungsbehörden mit dem System Personen oder Beweismittel bewerten, etwa um Profile von Verdächtigen zu erstellen oder die Verlässlichkeit von Hinweisen einzuschätzen.

Gilt ab dem 2. Dezember 2027.

Pflichten und Einzelheiten zu Anhang III Nr. 6: Strafverfolgung
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn Strafverfolgungsbehörden oder Stellen in ihrem Auftrag das System einsetzen, etwa um Beweismittel oder Personen einzuschätzen.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller

Die Pflichten im Einzelnen

Kann bei bestimmtem Einsatz greifen

Art. 5 Abs. 1 Buchst. d: Vorhersage von Straftaten allein über ein Profil

Greift, wenn das System aus den verknüpften Daten allein durch Profiling oder anhand persönlicher Merkmale und Eigenschaften einschätzt, ob eine bestimmte Person eine Straftat begehen wird.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. d: Vorhersage von Straftaten allein über ein Profil
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System allein anhand eines Profils oder persönlicher Merkmale einschätzt, ob eine Person eine Straftat begehen wird.
Ausnahme
Systeme, die Menschen bei der Einschätzung helfen, ob jemand an einer Straftat beteiligt ist, wenn diese Einschätzung schon auf objektiven, überprüfbaren Tatsachen zu einer Straftat beruht.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass

Übergreifende Bedrohungen

Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.

Warum diese Bedrohungen immer dazugehören

Abweichende Systemmerkmale

14 weitere Fragen ansehen

Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.

Quellen

Verwandte Anwendungsfälle

Ebenfalls im Einsatzgebiet Verwaltung, Justiz und Sicherheit

Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind