Eingabedaten und Informationsquellen
Anzeigen, Zeugenaussagen, sichergestellte Daten und Hinweise stammen von Außenstehenden. Die Bestände nennen Beschuldigte, Geschädigte, Zeugen und Kontaktpersonen.
Englisch: Police data analysis platforms
Polizeiliche Analyseplattformen führen Datenbestände aus verschiedenen Quellen zusammen und zeigen Verbindungen zwischen Personen, Vorgängen und Verfahren als Graph, Tabelle oder Karte.
Den Anwendungsfall verstehen
Ermittlerinnen und Ermittler durchsuchen damit in einem Schritt, was sonst in getrennten Systemen liegt, und sehen, wer mit wem über welche Vorgänge verbunden ist. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2023 die Regeln in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig, weil sie die automatisierte Analyse zu weit erlaubten.
Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.
Aufbau und Datenwege
Das System erhält Daten aus Vorgangsbearbeitung, Fallbearbeitung und Auskunftssystemen, in manchen Verfahren auch sichergestellte Daten.
Anzeigen, Zeugenaussagen, sichergestellte Daten und Hinweise stammen von Außenstehenden. Die Bestände nennen Beschuldigte, Geschädigte, Zeugen und Kontaktpersonen.
Die Software führt gleiche Personen, Orte und Objekte aus den Quellen zusammen und berechnet ihre Beziehungen.
Die Verarbeitung führt zugelassene Datenbestände für Suche, Verknüpfung und Analyse zusammen. Je nach Aufbau werden Beziehungen, Muster oder auffällige Zusammenhänge hervorgehoben. Eine technisch erkannte Verbindung ist ein Ausgangspunkt für die Untersuchung und noch keine gesicherte Tatsachenfeststellung.
Die Ergebnisse erscheinen als Graph, Tabelle, Zeitleiste oder Karte.
Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Ermittlerinnen und Ermittler leiten daraus Spuren, Verdachtsmomente und weitere Maßnahmen gegen Personen ab.
Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.
Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.
7 zuerst zu prüfen11 zu klären8 Grundlagen
Das Bild zeigt den Anwendungsfall, wie er typischerweise gebaut ist. Wählen Sie einen Baustein, um zu sehen, was dort geschieht, und stellen Sie seine Merkmale auf Ihr System um. Mit „Analysehinweise“ sehen Sie anschließend, welche Prüfkandidaten zu diesem Aufbau gehören. Die Prüfliste der Seite bleibt auf den typischen Fall bezogen.
Noch keine. Jede Umstellung erscheint hier.
Im gezeigten Aufbau: 7 zuerst zu prüfen, 11 zu klären, 8 Grundlagen.
Zugang von außen: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Eingabe: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Zu klären
Grundlage für jedes KI-System
Inhalte Dritter: Vorhanden
KI-Modell: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Dienst eines Anbieters: Vorhanden
Zuerst prüfen
Zu klären
Dokumentensammlung: Vorhanden
Zuerst prüfen
Training und Rückmeldung: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Ergebnis: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Fachanwendung oder Anlage: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Mensch: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Betroffene Person: Vorhanden
KI-Dienste ohne Freigabe: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Lieferkette und technische Basis: 5 Grundlagen, die für jedes KI-System gelten
Grundlage für jedes KI-System
Biometrische Fernidentifizierung (Gesichtserkennung)
Identifiziert unbekannte Personen anhand ihres Gesichts
KI-Wissensassistent (Enterprise Search)
Beantwortet Fragen in ganzen Sätzen aus einem festen Dokumentbestand mit Fundstellen
Anzeigen, Zeugenaussagen, sichergestellte Daten und Hinweise stammen von Außenstehenden. Die Bestände nennen Beschuldigte, Geschädigte, Zeugen und Kontaktpersonen.
Das Landeskriminalamt hat VeRA europaweit ausgeschrieben, die Software stammt also von einem Anbieter.
Das System durchsucht die zusammengeführten Bestände nach Personen, Objekten und Vorgängen.
Hat der Anbieter Zugang zum Betrieb oder zur Wartung, können Daten die Polizei verlassen.
Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.
Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen
Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.
Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?
Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.
Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.
Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 26 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.
Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt
Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.
Cross-Tenant-Leakage (Multi-Tenant Vector-DB)
Die Plattform legt Daten aus Verfahren zusammen, auf die nicht jede Ermittlerin zugreifen darf. Greift die Rechteprüfung bei Suche oder Graph nicht, sieht sie Personen und Vorgänge aus fremden Verfahren.
Übermäßiges Vertrauen in das KI-System
Eine Verbindung im Graphen sieht aus wie ein Befund, auch wenn sie nur auf einer gemeinsamen Anschrift oder einer Zeugenaussage beruht. Übernehmen Ermittlerinnen und Ermittler sie ungeprüft, gerät eine unbeteiligte Person in ein Verfahren.
RAG-spezifische Angriffe (Document Poisoning)
In die Bestände gelangen auch Hinweise und sichergestellte Daten, die Dritte gezielt gestaltet haben können. Ein falscher Eintrag erzeugt dann Verbindungen, die bei jeder späteren Suche wieder auftauchen.
Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaften
Offenlegung sensibler Informationen
Vertrauliche Inhalte können in Antworten, im mitgegebenen Kontext oder in Protokollen auftauchen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaften
Exfiltration aus der ML-Anwendung
Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 11 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Eine davon ist hier besonders wichtig und steht deshalb oben.
Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 11. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.
Wie Ihr System gebaut ist
Wie Sie das System betreiben
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.
Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.
Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. Februar 2025.
Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.
Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn Strafverfolgungsbehörden mit dem System Personen oder Beweismittel bewerten, etwa um Profile von Verdächtigen zu erstellen oder die Verlässlichkeit von Hinweisen einzuschätzen.
Gilt ab dem 2. Dezember 2027.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn das System aus den verknüpften Daten allein durch Profiling oder anhand persönlicher Merkmale und Eigenschaften einschätzt, ob eine bestimmte Person eine Straftat begehen wird.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass
Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.
Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.
Schreibt das System eigene Texte, etwa Antworten, Entwürfe oder Zusammenfassungen?
Die Plattformen stellen Verbindungen dar und formulieren keine Texte.
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt oder verändert das System Bilder, Töne, Stimmen oder Videos?
Wenn ja, kommt hinzu
Schreibt oder gestaltet das System auf freie Anfrage neue Inhalte, die Menschen direkt lesen, sehen oder hören? Übersetzen, Vorlesen und Abschreiben zählen nicht.
Wenn ja, kommt hinzu
Kann man dem System in normaler Sprache Aufträge geben, die es dann ausführt?
Wenn ja, kommt hinzu
Formuliert das System seine Antwort aus gefundenen Dokumenten?
Wenn ja, kommt hinzu
Merkt sich das System Inhalte aus früheren Gesprächen oder Aufgaben und nutzt sie später wieder?
Wenn ja, kommt hinzu
Ruft das System selbst andere Programme, Schnittstellen oder Suchdienste auf, auch wenn es dort nur liest?
Wenn ja, kommt hinzu
Legt das System seine nächsten Arbeitsschritte selbst fest, je nachdem, was vorher herauskam?
Wenn ja, kommt hinzu
Gibt das System Aufgaben an andere KI-Agenten weiter oder übernimmt es deren Ergebnisse?
Wenn ja, kommt hinzu
Ist das System über das Model Context Protocol (MCP) an Werkzeuge oder Datenquellen angebunden?
Wenn ja, kommt hinzu
Können Menschen außerhalb Ihrer Organisation das System nutzen, auch ohne Anmeldung?
Das System nutzen nur berechtigte Polizeibeschäftigte.
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt das System Programmcode, Skripte oder Datenbankabfragen, die weiterverwendet werden?
Wenn ja, kommt hinzu
Führt das System selbst Programme, Skripte oder Befehle aus?
Wenn ja, kommt hinzu
Soll das System eine vorgegebene Kennzahl möglichst verbessern, etwa Umsatz, Auslastung oder Klicks?
Wenn ja, kommt hinzu
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18/2023 zu 1 BvR 1547/19
Das Gericht beschreibt den Einsatz der Plattformen und zieht verfassungsrechtliche Grenzen für die automatisierte Datenanalyse.
KI-Verordnung, Art. 5 Abs. 1 Buchst. d
Die Verordnung verbietet, das Risiko einer Straftat allein anhand eines Profilings oder persönlicher Merkmale und Eigenschaften einer Person vorherzusagen.
KI-Verordnung, Anhang III Nr. 6
Die Verordnung nennt weitere Einsätze von KI in der Strafverfolgung ausdrücklich in Anhang III.
Bayerische Staatsregierung, Herrmann: VeRA ist sinnvoll und notwendig, 21. April 2025 Nach Angabe des Betreibers
Die Staatsregierung beschreibt den Einsatz einer Analyseplattform bei der Bayerischen Polizei.
Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind