Versatile AI Risk Assessment
Banken und Versicherungen

KI-gestützte Schadenbearbeitung

Englisch: AI-assisted claims handling

Das System wertet Schadenunterlagen und Fotos aus, prüft den Anspruch gegen den Vertrag, markiert Unstimmigkeiten und bereitet die Regulierung vor.

Interaktives Modell erkunden

Handout exportieren

Eine kompakte PDF mit Funktionsweise, Datenwegen und Prüfansätzen zum Weitergeben.

Die Erläuterungen und Maßnahmen beschreiben den typischen Aufbau. Viele eigene Änderungen ergänzen einen Anhang.

Den Anwendungsfall verstehen

Was macht diesen Anwendungsfall aus?

Sprachmodelle und Bilderkennung lesen Schadenmeldungen, Rechnungen, Gutachten und Fotos aus und gleichen den Anspruch mit dem Vertrag ab. Versicherer nutzen das bei Kfz- und Sachschäden, über Deckung und Auszahlung entscheiden nach Angabe der Allianz weiterhin Menschen.

Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.

Bauform
Auswertung und Verarbeitung
Handlungsmacht
Handlungsrechte je nach Einbindung
Einsatzfelder
Versicherungen
Auch bekannt als
Schadenregulierung mit KI, Claims Automation

Funktionsweise und Ablauf

Aufbau und Datenwege

  1. Eingabedaten

    Schadenmeldung, Fotos, Rechnungen und Gutachten kommen in die Schadenakte, dazu die Vertragsdaten.

    Schadenmeldung, Fotos, Rechnungen und Gutachten kommen von Anspruchstellern, Werkstätten und Sachverständigen. Das System wertet Fotos des Schadens zusammen mit Rechnungen, Gutachten und Vertragsdaten aus.

  2. Verarbeitung

    Das System liest die Unterlagen, wertet die Bilder aus, gleicht den Anspruch mit der Police ab und schätzt die Schadenhöhe.

    Das System ordnet Meldungen und Unterlagen einem Schadenfall zu und extrahiert oder bewertet relevante Angaben. Daraus können eine Priorisierung, eine Prüfungsempfehlung oder ein Bearbeitungsvorschlag entstehen. Die Auszahlung oder Ablehnung ist ein weiterer Prozessschritt mit eigenen Regeln und Freigaben.

  3. Ergebnisse

    Das System schlägt eine Regulierung vor, markiert Unstimmigkeiten und entwirft bei Bedarf Schreiben an Beteiligte.

    Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.

  4. Nutzung und Auswirkungen

    Über Deckung und Auszahlung entscheidet die Sachbearbeitung.

    Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.

Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.

So ist das System aufgebaut

8 zuerst zu prüfen30 zu klären7 Grundlagen

EingangVerarbeitungErgebnisWirkung Zugangvon außen 04 Eingabe 50 InhalteDritter 00 KI-Modell 06 Dienst einesAnbieters 11 Dokumenten-sammlung 01 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 02 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 02 Ergebnis 113 Fachanwendungoder Anlage 00 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01 Zugangvon außen 04 Eingabe 50 InhalteDritter 00 KI-Modell 06 Dienst einesAnbieters 11 Dokumenten-sammlung 01 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 02 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 02 Ergebnis 113 Fachanwendungoder Anlage 00 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01
  • Vorhanden
  • Hängt von Ihrem System ab
  • Nicht vorhanden
  • Zuerst zu prüfen
  • Zu klären

Im gezeigten Aufbau: 8 zuerst zu prüfen, 30 zu klären, 7 Grundlagen.

Aufbau als Liste

Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungsfällen

Daten und Informationen

Eingabedaten und Informationsquellen

Schadenmeldung, Fotos, Rechnungen und Gutachten kommen von Anspruchstellern, Werkstätten und Sachverständigen. Schadenakten nennen Versicherte, Geschädigte, Zeugen und Kennzeichen.

Verarbeitung und Betriebsumgebung

Sprachmodelle und Bilderkennung stammen in der Regel von einem Anbieter.

Speicherung und weitere Nutzung

Je nach Aufbau holt das System die Bedingungen und Vereinbarungen des Vertrags aus einem Dokumentbestand, um den Anspruch zu prüfen. Modelle für die Schadenhöhe lernen oft aus eigenen Schadenfällen, Sprachmodelle werden meist unverändert genutzt.

Ergebnisse und Datenweitergabe

Ob das System kleine Schäden selbst zur Auszahlung freigibt oder nur einen Vorschlag vorlegt, legt der Versicherer fest. Bei einem Clouddienst verlassen Schadenakten und Fotos die eigene Umgebung.

Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.

Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen

Vom Systemverständnis zur Risikoanalyse

  1. System abgrenzen

    Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.

  2. Bedrohungen untersuchen

    Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?

  3. Risiko bewerten

    Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.

  4. Maßnahmen nachweisen

    Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.

Wichtige Bedrohungen im Anwendungskontext

  • 3 besonders wichtig
  • 5 üblich
  • 30 je nach System
  • 7 weitere bei jedem KI-System

Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 45 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.

Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt

Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.

Vorrangige Prüfansätze

  1. Multimodale Angriffe

    Wer einen Schaden meldet, bestimmt Fotos und Unterlagen selbst. Ein bearbeitetes Foto oder eine Rechnung, die nicht zum Bild passt, kann die geschätzte Schadenhöhe nach oben treiben.

  2. Übermäßiges Vertrauen in das KI-System

    Wer täglich viele Regulierungsvorschläge freigibt, winkt sie irgendwann nur noch durch. Übersieht das System eine Unstimmigkeit, bemerkt sie dann auch in der Sachbearbeitung niemand.

  3. Unsicherer Umgang mit Modellausgaben

    Der Vorschlag geht mit Betrag und Deckungsprüfung direkt ins Schadensystem. Übernimmt es einen falschen Betrag ungeprüft, zahlt der Versicherer zu viel oder zu wenig aus.

5 weitere Prüfkandidaten im typischen Aufbau

Weitere relevante Bedrohungen

  1. Backdoor im ML-Modell

    Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Nutzt ein Modell eines anderen Anbieters
  2. Denial-of-Service auf das Modell

    Aufwendige oder massenhafte Eingaben können die Rechenleistung des Modells erschöpfen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Verarbeitet Text, Bild und Sprache gemeinsam
  3. Privacy-Angriffe

    Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
  4. Offenlegung sensibler Informationen

    Vertrauliche Inhalte können in Antworten, im mitgegebenen Kontext oder in Protokollen auftauchen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
  5. Exfiltration aus der ML-Anwendung

    Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Verarbeitet vertrauliche Daten

Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 30 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Zwei davon sind hier besonders wichtig und stehen deshalb oben.

Systemmerkmale und offene Fragen

Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 30. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.

Wie viele Bedrohungen bei Ja hinzukommen
  • Kommt mit diesem Ja hinzu
  • Braucht zusätzlich ein Ja auf eine andere Frage

Wie Ihr System gebaut ist

  1. Führt Aufträge in normaler Sprache aus5 Bedrohungen
  2. Ruft andere Programme oder Schnittstellen auf2 Bedrohungen
  3. Verwertet Rückmeldungen aus dem Betrieb2 Bedrohungen
  4. Schreibt eigene Texte1 Bedrohung, 13 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  5. Lernt aus Ihren eigenen Daten1 Bedrohung, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  6. Durchsucht eine eigene Sammlung von Dokumenten1 Bedrohung
  7. Formuliert Antworten aus gefundenen Dokumenten1 Bedrohung
  8. Verändert Daten oder löst Vorgänge aus1 Bedrohung
  9. Lernt aus Beispielen mit richtiger Antwort1 Bedrohung
  10. Optimiert eine vorgegebene Kennzahl1 Bedrohung
  11. Erzeugt Inhalte auf freie Anfrage12 Bedrohungen nur zusammen mit weiteren Merkmalen

Wie Sie das System betreiben

  1. Ist für Menschen außerhalb der Organisation nutzbar4 Bedrohungen, 2 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  2. Nimmt Anfragen direkt über eine Schnittstelle an3 Bedrohungen, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  3. Ist über ein Netzwerk erreichbar1 Bedrohung, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  4. Verursacht mit jeder Anfrage Kosten1 Bedrohung
  5. Teilt Rechenleistung mit anderen Kunden oder Anwendungen1 Bedrohung
  6. Neben KI-Diensten ohne Freigabe im Einsatz1 Bedrohung

Wie Ihr System gebaut ist

Schreibt das System eigene Texte, etwa Antworten, Entwürfe oder Zusammenfassungen?

Ein Sprachmodell fasst Unterlagen zusammen und entwirft Schreiben, eine reine Bildauswertung für Hagelschäden liefert nur Werte.

Wenn ja, kommt hinzu

Schreibt oder gestaltet das System auf freie Anfrage neue Inhalte, die Menschen direkt lesen, sehen oder hören? Übersetzen, Vorlesen und Abschreiben zählen nicht.

Entwirft das System E-Mails an Gutachter oder Anspruchsteller, erreichen seine Texte Menschen außerhalb der Sachbearbeitung.

Wenn ja, kommt hinzu

Sucht das System in einer eigenen Sammlung von Dokumenten oder Datensätzen nach passenden Inhalten?

Je nach Aufbau holt das System die Bedingungen und Vereinbarungen des Vertrags aus einem Dokumentbestand, um den Anspruch zu prüfen.

Wenn ja, kommt hinzu

Kann das System selbst etwas verändern, etwa Daten speichern, Nachrichten senden, Buchungen auslösen oder Rechte vergeben?

Ob das System kleine Schäden selbst zur Auszahlung freigibt oder nur einen Vorschlag vorlegt, legt der Versicherer fest.

Wenn ja, kommt hinzu

Trainiert oder verfeinert Ihre Organisation das Modell selbst mit eigenen Daten?

Modelle für die Schadenhöhe lernen oft aus eigenen Schadenfällen, Sprachmodelle werden meist unverändert genutzt.

Wenn ja, kommt hinzu

Wird das Modell mit Beispielen trainiert, denen jemand die richtige Antwort zugeordnet hat?

Eine Schätzung der Schadenhöhe lernt aus regulierten Fällen mit bekanntem Betrag, ein Sprachmodell braucht das nicht.

Wenn ja, kommt hinzu

Soll das System eine vorgegebene Kennzahl möglichst verbessern, etwa Umsatz, Auslastung oder Klicks?

Wenn ja, kommt hinzu

Wie Sie das System betreiben

Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.

Zahlen Sie je Anfrage oder je Rechenzeit, sodass die Kosten mit der Nutzung steigen?

Bei einem Sprachmodell aus der Cloud kostet jede ausgewertete Schadenakte Geld.

Wenn ja, kommt hinzu

Maßnahmen und Umsetzung

Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.

Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.

Vorschriften der KI-Verordnung

Wann die Vorschriften der KI-Verordnung gelten
  1. Art. 4: KI-Kompetenz

    Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.

  2. Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII: Eingebautes Allzweckmodell

    Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2025.

  3. Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte

    Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2026.

Gilt für jedes KI-System

Art. 4: KI-Kompetenz

Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 4: KI-Kompetenz
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Kann bei bestimmtem Einsatz greifen

Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte

Greift, wenn das System Schreiben an Anspruchsteller oder Gutachter erzeugt, die über eine unterstützende Bearbeitung vorhandener Texte hinausgehen.

Gilt seit dem 2. August 2026.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System künstliche Texte, Bilder, Töne oder Videos erzeugt.
Ausnahme
Ausgenommen ist unter anderem eine übliche Hilfe beim Bearbeiten, die Eingaben oder ihre Bedeutung nicht wesentlich verändert.
Zu beachten
Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, müssen bis zum 2. Dezember 2026 nachgerüstet werden.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII: Eingebautes Allzweckmodell

Greift, wenn ein großes Sprachmodell oder ein anderes Allzweckmodell eines fremden Anbieters die Unterlagen auswertet oder Schreiben entwirft.

Gilt seit dem 2. August 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 53 Abs. 1 Buchst. b, Anhang XII: Eingebautes Allzweckmodell
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck eines anderen Anbieters eingebaut ist, etwa ein großes Sprachmodell.
Zu beachten
Die Pflichten für das Modell trägt dessen Anbieter. Er muss Ihnen die Informationen nach Anhang XII geben; nutzen Sie sie für Ihre eigene Dokumentation.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Greift in der Regel nicht

Anhang III Nr. 5 Buchst. c: Lebens- und Krankenversicherung

Die Schadenbearbeitung prüft einen eingetretenen Schaden und bewertet weder das Risiko noch den Preis einer Lebens- oder Krankenversicherung.

Pflichten und Einzelheiten zu Anhang III Nr. 5 Buchst. c: Lebens- und Krankenversicherung
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System für Lebens- oder Krankenversicherungen von Personen Risiken bewertet oder Preise festlegt.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller

Die Pflichten im Einzelnen

Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass

Übergreifende Bedrohungen

Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.

Warum diese Bedrohungen immer dazugehören

Abweichende Systemmerkmale

7 weitere Fragen ansehen

Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.

Quellen

Verwandte Anwendungsfälle

Ebenfalls im Einsatzgebiet Banken und Versicherungen

Oft zusammen eingesetzt mit

Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind