Lernende Verfahren ergänzen feste Regeln: Sie bewerten Kundinnen, Kunden und Konten nach ihrem Verhalten und erkennen Namen auch bei abweichender Schreibweise. Banken und Zahlungsdienstleister müssen ungewöhnliche Geldflüsse erkennen, Verdachtsfälle melden und Zahlungen an sanktionierte Personen verhindern.
Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.
Bauform
Auswertung und Verarbeitung
Handlungsmacht
Handlungsrechte je nach Einbindung
Einsatzfelder
Banken, Zahlungsdienste
Auch bekannt als
AML-Monitoring, Embargo-Screening
Funktionsweise und Ablauf
Aufbau und Datenwege
Eingabedaten
Das System erhält Kundenstammdaten, Kontobewegungen, Angaben zu Auftraggebern und Empfängern sowie die aktuellen Sanktionslisten.
Zahlungen, Verwendungszwecke und Namen der Gegenparteien bestimmen Kundschaft und Dritte, auch solche, die Geld waschen wollen. Das System bewertet Kundinnen und Kunden, wirtschaftlich Berechtigte und Gegenparteien mit Namen und Kontoverbindung.
Verarbeitung
Das System bewertet Konten und Zahlungen nach Geldwäschemustern und vergleicht Namen mit den Listeneinträgen.
Die Verarbeitung verbindet je nach Aufbau Transaktionsmuster, Beziehungen zwischen Beteiligten und Abgleiche mit relevanten Listen. Daraus entstehen Treffer und priorisierte Auffälligkeiten für die Untersuchung. Ein technischer Treffer und die fachliche Bewertung eines Verdachts sind voneinander zu unterscheiden.
Ergebnisse
Das System meldet Alarme mit Risikowert und Begründung und hält bei einem Treffer auf der Sanktionsliste die Zahlung an.
Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Nutzung und Auswirkungen
Fachkräfte prüfen die Alarme und entscheiden über Verdachtsmeldung, Freigabe der Zahlung oder Kündigung der Geschäftsbeziehung.
Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.
Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.
So ist das System aufgebaut
9 zuerst zu prüfen10 zu klären6 Grundlagen
Vorhanden
Hängt von Ihrem System ab
Nicht vorhanden
Zuerst zu prüfen
Zu klären
So nutzen Sie das Modell
Das Bild zeigt den Anwendungsfall, wie er typischerweise gebaut ist. Wählen Sie einen Baustein, um zu sehen, was dort geschieht, und stellen Sie seine Merkmale auf Ihr System um. Mit „Analysehinweise“ sehen Sie anschließend, welche Prüfkandidaten zu diesem Aufbau gehören. Die Prüfliste der Seite bleibt auf den typischen Fall bezogen.
Abweichungen vom typischen Fall
Noch keine. Jede Umstellung erscheint hier.
Wo die meisten Bedrohungen ansetzen
4 zuerst zu prüfen
4 zu klären
3 zuerst zu prüfen
1 zuerst zu prüfen, 1 zu klären
Im gezeigten Aufbau: 9 zuerst zu prüfen, 10 zu klären, 6 Grundlagen.
Prüft einzelne Zahlungen in Echtzeit darauf, ob jemand betrogen wird
Daten und Informationen
Eingabedaten und Informationsquellen
Zahlungen, Verwendungszwecke und Namen der Gegenparteien bestimmen Kundschaft und Dritte, auch solche, die Geld waschen wollen. Das System bewertet Kundinnen und Kunden, wirtschaftlich Berechtigte und Gegenparteien mit Namen und Kontoverbindung.
Verarbeitung und Betriebsumgebung
Viele Institute setzen Produkte von Anbietern ein, andere entwickeln ihre Modelle selbst.
Speicherung und weitere Nutzung
Beim Sanktionsscreening sucht das System Namen in Sanktions- und Embargolisten, je nach Produkt in einem eigenen Suchbestand. Die Modelle werden mit den Konten- und Zahlungsdaten des Instituts trainiert, auch wenn der Dienst von einem Anbieter stammt.
Ergebnisse und Datenweitergabe
Ein Treffer beim Sanktionsscreening kann eine Zahlung selbst anhalten, bei der Überwachung von Zahlungen entsteht meist nur ein Alarm. Läuft das Screening bei einem Clouddienst, verlassen Kunden- und Zahlungsdaten das Institut.
Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.
Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen
Vom Systemverständnis zur Risikoanalyse
System abgrenzen
Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.
Bedrohungen untersuchen
Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?
Risiko bewerten
Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.
Maßnahmen nachweisen
Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.
Wichtige Bedrohungen im Anwendungskontext
4 besonders wichtig
5 üblich
10 je nach System
6 weitere bei jedem KI-System
Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 25 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.
Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt
Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.
Wer Geld wäscht, verteilt Beträge auf viele Konten oder schreibt Namen leicht abweichend. Das System erkennt das Muster dann nicht mehr oder ordnet den Namen keinem Listeneintrag zu.
Bei vielen Fehlalarmen schließen Fachkräfte Alarme irgendwann im Eiltempo und halten Konten ohne Alarm für unauffällig. Bewertet das Modell einen Fall falsch, bemerkt das dann niemand.
Neue Methoden der Geldwäsche und neue Zahlungswege kommen in den Lerndaten nicht vor. Das Modell bewertet sie als gewöhnlich, bis es mit neuen Fällen nachtrainiert wird.
Das Modell lernt aus den Entscheidungen der Fallbearbeitung. Wurden Fälle falsch geschlossen, lernt es, genau solche Muster künftig nicht mehr zu melden.
Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 10. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.
Die Geldwäscheerkennung bewertet keine Kreditwürdigkeit. Zudem nimmt Anhang III Nr. 5 Buchst. b Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug ausdrücklich aus.
Pflichten und Einzelheiten zu Anhang III Nr. 5 Buchst. b: Kreditwürdigkeit
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System die Kreditwürdigkeit von Personen bewertet oder ihren Kreditscore ermittelt.
Schreibt oder gestaltet das System auf freie Anfrage neue Inhalte, die Menschen direkt lesen, sehen oder hören? Übersetzen, Vorlesen und Abschreiben zählen nicht.
Die Europäische Bankenaufsicht nennt den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als einen der wichtigsten Einsatzbereiche maschinellen Lernens.