Eingabedaten und Informationsquellen
Die Gesundheitsfragen beantwortet die Person selbst, Befunde stammen von Ärztinnen, Ärzten und Laboren. Das System bewertet eine bestimmte Person mit Alter, Beruf und Lebensumständen.
Englisch: AI-based underwriting and pricing in life and health insurance
Versicherer schätzen das Sterbe- oder Krankheitsrisiko einer Person, die einen Vertrag beantragt, und leiten daraus ab, ob sie sie annehmen und welchen Beitrag sie verlangen.
Den Anwendungsfall verstehen
Vor Vertragsschluss wertet das Modell Gesundheitsangaben, Laborwerte und weitere Angaben aus und ordnet die Person einer Risikoklasse zu. Der US-Lebensversicherer MassMutual nutzt ein solches Modell. In Deutschland setzen Versicherer KI dafür laut BaFin bisher selten ein.
Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.
Aufbau und Datenwege
Antworten auf die Gesundheitsfragen, Laborwerte, Befunde und Angaben zu Beruf und Lebensumständen kommen mit dem Antrag an.
Die Gesundheitsfragen beantwortet die Person selbst, Befunde stammen von Ärztinnen, Ärzten und Laboren. Das System bewertet eine bestimmte Person mit Alter, Beruf und Lebensumständen.
Das Modell schätzt daraus das Sterbe- oder Krankheitsrisiko der Person.
Das Modell verarbeitet die zugelassenen Antrags- und Risikomerkmale und liefert eine Einschätzung für die versicherungstechnische Bewertung. Tarifregeln übersetzen diese Einschätzung in einen Vorschlag. Annahme, Ausschluss oder Preisfestlegung erfolgen im anschließenden Versicherungsprozess.
Das Modell empfiehlt eine Risikoklasse und damit Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.
Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Die Empfehlung bestimmt, ob die Person versichert wird und welchen Beitrag sie über die Laufzeit zahlt.
Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.
Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.
9 zuerst zu prüfen9 zu klären6 Grundlagen
Das Bild zeigt den Anwendungsfall, wie er typischerweise gebaut ist. Wählen Sie einen Baustein, um zu sehen, was dort geschieht, und stellen Sie seine Merkmale auf Ihr System um. Mit „Analysehinweise“ sehen Sie anschließend, welche Prüfkandidaten zu diesem Aufbau gehören. Die Prüfliste der Seite bleibt auf den typischen Fall bezogen.
Noch keine. Jede Umstellung erscheint hier.
Im gezeigten Aufbau: 9 zuerst zu prüfen, 9 zu klären, 6 Grundlagen.
Zugang von außen: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Eingabe: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Inhalte Dritter: Vorhanden
KI-Modell: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Zu klären
Dienst eines Anbieters: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Training und Rückmeldung: Vorhanden
Zuerst prüfen
Ergebnis: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Fachanwendung oder Anlage: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Mensch: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Betroffene Person: Vorhanden
KI-Dienste ohne Freigabe: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Lieferkette und technische Basis: 5 Grundlagen, die für jedes KI-System gelten
Grundlage für jedes KI-System
Kreditscoring und Bonitätsprüfung
Schätzt, ob eine Person einen Kredit zurückzahlt
KI-gestützte Schadenbearbeitung
Prüft gemeldete Schäden und Leistungsfälle statt Anträge auf Versicherungsschutz
Die Gesundheitsfragen beantwortet die Person selbst, Befunde stammen von Ärztinnen, Ärzten und Laboren. Das System bewertet eine bestimmte Person mit Alter, Beruf und Lebensumständen.
Rückversicherer und Anbieter stellen Modelle für die Risikoprüfung bereit, die Erstversicherer übernehmen.
Versicherer trainieren solche Modelle mit ihren eigenen Antrags- und Leistungsdaten. Leistungsfälle aus den abgeschlossenen Verträgen können in spätere Fassungen des Modells einfließen, oft erst nach Jahren.
Manche Versicherer nehmen Anträge mit günstigem Wert ohne weitere Prüfung an, andere legen jede Empfehlung der Risikoprüfung vor.
Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.
Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen
Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.
Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?
Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.
Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.
Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 24 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.
Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt
Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.
Übermäßiges Vertrauen in das KI-System
Empfiehlt das Modell eine ungünstige Risikoklasse, übernimmt die Risikoprüfung sie womöglich, ohne die Gesundheitsangaben selbst anzusehen. Die Person erhält dann einen Zuschlag oder eine Ablehnung, die nur auf einer Schätzung beruht.
Das Modell kennt Sterblichkeit und Krankheitsverläufe früherer Jahrgänge. Wird eine Behandlung besser oder beantragen andere Menschen Verträge als früher, stimmen die Risikoklassen nicht mehr.
Das Modell hat aus Gesundheitsdaten sehr vieler Menschen gelernt. Wer es wiederholt abfragt, kann Rückschlüsse darauf ziehen, ob eine bestimmte Person oder Erkrankung in den Lerndaten vorkommt.
Wer weiß, welche Angaben die Risikoklasse verschlechtern, kann Gesundheitsfragen gezielt anders beantworten. Das System empfiehlt dann einen Vertrag, der bei zutreffenden Angaben anders ausgefallen wäre.
Über eigenes Training oder Rückmeldungen aus dem Betrieb können manipulierte Daten in die Lerndaten gelangen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Gezielte Datenvergiftung / Label-Vergiftung
Wer die Kennzeichnungen in den Trainingsdaten fälscht, kann die Ergebnisse des Modells gezielt verschieben.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Offenlegung sensibler Informationen
Vertrauliche Inhalte können in Antworten, im mitgegebenen Kontext oder in Protokollen auftauchen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaften
Exfiltration aus der ML-Anwendung
Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 9 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Drei davon sind hier besonders wichtig und stehen deshalb oben.
Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 9. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.
Wie Ihr System gebaut ist
Wie Sie das System betreiben
Manche Versicherer nehmen Anträge mit günstigem Wert ohne weitere Prüfung an, andere legen jede Empfehlung der Risikoprüfung vor.
Wenn ja, kommt hinzu
Richtet der Versicherer die Schwellen an Annahmequote oder erwarteter Schadenlast aus, arbeitet das System auf ein geschäftliches Ziel hin.
Wenn ja, kommt hinzu
Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.
Vertriebs- und Antragsstrecken fragen den Wert häufig über eine Schnittstelle ab.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Bei einem Antrag im Internet löst jede Person, die das Formular ausfüllt, eine Bewertung aus.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.
Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.
Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.
Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn das System für eine natürliche Person das Risiko bewertet oder den Preis bildet, etwa bei einer Risikolebensversicherung oder einer privaten Krankenversicherung.
Gilt ab dem 2. Dezember 2027.
Die Pflichten im Einzelnen
Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass
Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.
Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.
Schreibt das System eigene Texte, etwa Antworten, Entwürfe oder Zusammenfassungen?
Das System gibt einen Risikowert oder eine Risikoklasse aus, keinen Text.
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt oder verändert das System Bilder, Töne, Stimmen oder Videos?
Wenn ja, kommt hinzu
Schreibt oder gestaltet das System auf freie Anfrage neue Inhalte, die Menschen direkt lesen, sehen oder hören? Übersetzen, Vorlesen und Abschreiben zählen nicht.
Wenn ja, kommt hinzu
Kann man dem System in normaler Sprache Aufträge geben, die es dann ausführt?
Das Modell verarbeitet Antragsangaben und nimmt keine Aufträge in normaler Sprache entgegen.
Wenn ja, kommt hinzu
Sucht das System in einer eigenen Sammlung von Dokumenten oder Datensätzen nach passenden Inhalten?
Wenn ja, kommt hinzu
Formuliert das System seine Antwort aus gefundenen Dokumenten?
Wenn ja, kommt hinzu
Nutzt das System ein Begriffsnetz (Wissensgraph), in dem Begriffe und ihre Beziehungen gespeichert sind?
Wenn ja, kommt hinzu
Merkt sich das System Inhalte aus früheren Gesprächen oder Aufgaben und nutzt sie später wieder?
Wenn ja, kommt hinzu
Ruft das System selbst andere Programme, Schnittstellen oder Suchdienste auf, auch wenn es dort nur liest?
Wenn ja, kommt hinzu
Legt das System seine nächsten Arbeitsschritte selbst fest, je nachdem, was vorher herauskam?
Wenn ja, kommt hinzu
Gibt das System Aufgaben an andere KI-Agenten weiter oder übernimmt es deren Ergebnisse?
Wenn ja, kommt hinzu
Ist das System über das Model Context Protocol (MCP) an Werkzeuge oder Datenquellen angebunden?
Wenn ja, kommt hinzu
Liegen Dokumente mehrerer Kunden, Abteilungen oder Berechtigungsgruppen im selben Suchspeicher?
Wenn ja, kommt hinzu
Verarbeitet das System mehrere Arten von Eingaben zusammen, etwa Text mit Bild oder Sprache?
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt das System Programmcode, Skripte oder Datenbankabfragen, die weiterverwendet werden?
Wenn ja, kommt hinzu
Führt das System selbst Programme, Skripte oder Befehle aus?
Wenn ja, kommt hinzu
KI-Verordnung, Anhang III Nr. 5 Buchst. c
Die Verordnung nennt KI-Systeme für die Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung natürlicher Personen ausdrücklich in Anhang III.
EIOPA, Artificial Intelligence Governance Principles, Juni 2021
Die europäische Versicherungsaufsicht behandelt Tarifierung und Risikoprüfung als Einsatzfeld von KI.
BaFin, Fachartikel zu KI bei Banken und Versicherern, 1. August 2024
Die BaFin nennt diesen Einsatz als einen der Fälle, die die KI-Verordnung in Anhang III aufführt.
Nach Angabe der BaFin setzen Versicherer KI in Preisgestaltung und Risikoprüfung bisher selten ein.
Maier, Carlotto, Sanchez, Balogun, Merritt (MassMutual Data Science), Transforming Underwriting in the Life Insurance Industry, IAAI-19, AAAI 2019 Nach Angabe des Betreibers
Datenwissenschaftler von MassMutual beschreiben ein Sterblichkeitsmodell, das aus den Anträgen von fast einer Million Menschen gelernt hat und Anträge automatisch prüft.
NAIC, Insurance Topics: Accelerated Underwriting
Laut US-Versicherungsaufsicht nutzen Versicherer zunehmend externe Daten, Vorhersagemodelle und maschinelles Lernen. Sie verlangt Prüfungen auf unfaire Diskriminierung.
Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind