Eingabedaten und Informationsquellen
Bild, Ton und Bildschirm stammen vom Rechner der Prüflinge, die ihn selbst einrichten. Das System zeichnet Gesicht, Stimme, Namen und Prüfungsleistung der Prüflinge auf.
Englisch: Online exam proctoring
Über Kamera, Mikrofon und Bildschirm überwacht das System Prüflinge bei Online-Prüfungen und markiert mögliche Täuschungsversuche.
Den Anwendungsfall verstehen
Es zeichnet Bild, Ton, Bildschirm und Eingaben auf und bewertet auffälliges Verhalten wie häufiges Wegschauen, eine Aufsichtsperson sieht sich die markierten Stellen an. Hochschulen lassen so Prüfungen zu Hause ablegen, Gerichte in Deutschland und den Niederlanden haben über solche Einsätze unterschiedlich entschieden.
Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.
Aufbau und Datenwege
Während der Prüfung kommen Kamerabild, Ton, Bildschirminhalt und Eingaben vom Rechner der Prüflinge.
Bild, Ton und Bildschirm stammen vom Rechner der Prüflinge, die ihn selbst einrichten. Das System wertet Kamerabild, Ton, Bildschirm und Tastatureingaben zusammen aus.
Das System erkennt Gesicht und Blickrichtung, weitere Personen, Geräusche und den Wechsel in andere Programmfenster und bewertet das Verhalten.
Das System verarbeitet während einer Prüfung erfasste Signale und markiert Ereignisse, die vom erwarteten Ablauf abweichen. Je nach Werkzeug werden etwa Bild-, Ton- oder Bedienereignisse ausgewertet. Eine Markierung ist zunächst ein Prüfhinweis; ihre Bedeutung ergibt sich erst aus der Sichtung und dem Prüfungskontext.
Jeder Prüfling erhält einen Wert, und auffällige Stellen der Aufzeichnung sind markiert.
Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Die Aufsicht prüft die markierten Stellen und entscheidet, ob ein Täuschungsversuch vorliegt und die Prüfung gewertet wird.
Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.
Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.
7 zuerst zu prüfen9 zu klären8 Grundlagen
Das Bild zeigt den Anwendungsfall, wie er typischerweise gebaut ist. Wählen Sie einen Baustein, um zu sehen, was dort geschieht, und stellen Sie seine Merkmale auf Ihr System um. Mit „Analysehinweise“ sehen Sie anschließend, welche Prüfkandidaten zu diesem Aufbau gehören. Die Prüfliste der Seite bleibt auf den typischen Fall bezogen.
Noch keine. Jede Umstellung erscheint hier.
Im gezeigten Aufbau: 7 zuerst zu prüfen, 9 zu klären, 8 Grundlagen.
Zugang von außen: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Eingabe: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Grundlage für jedes KI-System
Inhalte Dritter: Vorhanden
KI-Modell: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Dienst eines Anbieters: Vorhanden
Zuerst prüfen
Zu klären
Dokumentensammlung: Hängt von Ihrem System ab
Training und Rückmeldung: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Ergebnis: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Fachanwendung oder Anlage: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Mensch: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Betroffene Person: Vorhanden
KI-Dienste ohne Freigabe: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Lieferkette und technische Basis: 5 Grundlagen, die für jedes KI-System gelten
Grundlage für jedes KI-System
Automatisierte Bewertung von Prüfungsleistungen (Automated Essay Scoring)
Bewertet die Antworten selbst und vergibt Punkte
Biometrische Verifizierung und Video-Ident
Prüft nur zu Beginn, ob die angemeldete Person vor der Kamera sitzt
Bild, Ton und Bildschirm stammen vom Rechner der Prüflinge, die ihn selbst einrichten. Das System zeichnet Gesicht, Stimme, Namen und Prüfungsleistung der Prüflinge auf.
Hochschulen nutzen die Software eines Anbieters wie Proctorio.
Protokollierung, Speicherfristen und eine mögliche Verwendung für Training müssen für die konkrete Umsetzung geklärt werden.
Manche Systeme brechen eine Prüfung bei Verdacht selbst ab oder sperren den Zugang, andere markieren nur. Werden die Aufnahmen beim Anbieter ausgewertet, verlassen sie die Hochschule.
Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.
Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen
Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.
Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?
Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.
Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.
Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 24 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.
Außerdem prüfen: ob das System Gruppen benachteiligt
Prüfen Sie, ob Auswahl, Rangfolge oder Bewertung Menschen mit geschützten Merkmalen benachteiligen, etwa nach Geschlecht, Alter oder Herkunft.
Prüflinge können eine virtuelle Kamera oder eine Aufnahme statt des Livebilds einspielen oder Hilfsmittel außerhalb des Bildausschnitts nutzen. Das System bewertet dann ein Bild, das mit der Prüfung nichts zu tun hat.
Übermäßiges Vertrauen in das KI-System
Die Aufsicht schaut vor allem auf die markierten Stellen und übernimmt den Verdacht. Wer wegen einer Behinderung, eines Kindes im Raum oder schlechter Beleuchtung auffällt, gerät so zu Unrecht unter Verdacht.
Offenlegung sensibler Informationen
Die Aufnahmen zeigen Wohnung, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und geöffnete Programme der Prüflinge. Gelangen sie in Protokolle oder zum Anbieter, werden private Umstände vieler Menschen bekannt.
Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Denial-of-Service auf das Modell
Aufwendige oder massenhafte Eingaben können die Rechenleistung des Modells erschöpfen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaften
Exfiltration aus der ML-Anwendung
Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 9 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Eine davon ist hier besonders wichtig und steht deshalb oben.
Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 9. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.
Wie Ihr System gebaut ist
Wie Sie das System betreiben
Manche Systeme brechen eine Prüfung bei Verdacht selbst ab oder sperren den Zugang, andere markieren nur.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Lernt die Verhaltensbewertung aus Aufzeichnungen mit bestätigten Täuschungsversuchen, haben Menschen die Lernbeispiele gekennzeichnet.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.
Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.
Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. Februar 2025.
Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.
Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn das System Prüflinge bei Prüfungen überwacht und verbotenes Verhalten erkennen soll, etwa bei einer Prüfung an einer Hochschule oder einer Zertifizierungsprüfung.
Gilt ab dem 2. Dezember 2027.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn das System in einer Bildungseinrichtung aus Gesicht oder Stimme auf Gefühle der Prüflinge schließt, etwa auf Nervosität oder Stress.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Die Identitätsprüfung zu Beginn bestätigt nur, dass die angemeldete Person teilnimmt. Eine solche Verifizierung nimmt Anhang III Nr. 1 Buchst. a aus.
Die Pflichten im Einzelnen
Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass
Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.
Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.
Schreibt das System eigene Texte, etwa Antworten, Entwürfe oder Zusammenfassungen?
Das System markiert Stellen in der Aufzeichnung und gibt einen Wert aus, keinen Text.
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt oder verändert das System Bilder, Töne, Stimmen oder Videos?
Wenn ja, kommt hinzu
Schreibt oder gestaltet das System auf freie Anfrage neue Inhalte, die Menschen direkt lesen, sehen oder hören? Übersetzen, Vorlesen und Abschreiben zählen nicht.
Wenn ja, kommt hinzu
Kann man dem System in normaler Sprache Aufträge geben, die es dann ausführt?
Wenn ja, kommt hinzu
Sucht das System in einer eigenen Sammlung von Dokumenten oder Datensätzen nach passenden Inhalten?
Wenn ja, kommt hinzu
Formuliert das System seine Antwort aus gefundenen Dokumenten?
Wenn ja, kommt hinzu
Nutzt das System ein Begriffsnetz (Wissensgraph), in dem Begriffe und ihre Beziehungen gespeichert sind?
Wenn ja, kommt hinzu
Merkt sich das System Inhalte aus früheren Gesprächen oder Aufgaben und nutzt sie später wieder?
Wenn ja, kommt hinzu
Ruft das System selbst andere Programme, Schnittstellen oder Suchdienste auf, auch wenn es dort nur liest?
Wenn ja, kommt hinzu
Legt das System seine nächsten Arbeitsschritte selbst fest, je nachdem, was vorher herauskam?
Wenn ja, kommt hinzu
Gibt das System Aufgaben an andere KI-Agenten weiter oder übernimmt es deren Ergebnisse?
Wenn ja, kommt hinzu
Ist das System über das Model Context Protocol (MCP) an Werkzeuge oder Datenquellen angebunden?
Wenn ja, kommt hinzu
Können Menschen außerhalb Ihrer Organisation das System nutzen, auch ohne Anmeldung?
Nur angemeldete Prüflinge und die Aufsicht nutzen das System, nicht die Öffentlichkeit.
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt das System Programmcode, Skripte oder Datenbankabfragen, die weiterverwendet werden?
Wenn ja, kommt hinzu
Führt das System selbst Programme, Skripte oder Befehle aus?
Wenn ja, kommt hinzu
Soll das System eine vorgegebene Kennzahl möglichst verbessern, etwa Umsatz, Auslastung oder Klicks?
Wenn ja, kommt hinzu
KI-Verordnung, Anhang III Nr. 3 Buchst. d
Die Verordnung nennt KI-Systeme, die Prüflinge überwachen und verbotenes Verhalten bei Prüfungen erkennen sollen, ausdrücklich in Anhang III.
Gesellschaft für Freiheitsrechte, Überwachung von Online-Prüfungen
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte beschreibt den Einsatz an deutschen Hochschulen und die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts.
Rechtbank Amsterdam, Urteil vom 11. Juni 2020, ECLI:NL:RBAMS:2020:2917
Das Gericht beschreibt, wie die Aufzeichnungen automatisch einen Verhaltenswert ergeben und eine Aufsichtsperson bei auffälligem Verhalten die Aufnahmen ansieht.
Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind