Versatile AI Risk Assessment
Biometrie und Emotionserkennung

Emotionserkennung

Englisch: Emotion recognition

Aus Gesicht, Stimme oder Verhalten schließt das System auf Gefühle oder Absichten einer Person.

Interaktives Modell erkunden

Handout exportieren

Eine kompakte PDF mit Funktionsweise, Datenwegen und Prüfansätzen zum Weitergeben.

Die Erläuterungen und Maßnahmen beschreiben den typischen Aufbau. Viele eigene Änderungen ergänzen einen Anhang.

Den Anwendungsfall verstehen

Was macht diesen Anwendungsfall aus?

Erprobt wurde das an britischen Bahnhöfen und in einem EU-Forschungsprojekt an Grenzübergängen.

Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.

Bauform
Auswertung und Verarbeitung
Handlungsmacht
Handlungsrechte je nach Einbindung
Einsatzfelder
Verkehrsbetriebe, Grenzkontrolle
Auch bekannt als
Emotionsanalyse aus Gesicht oder Stimme

Funktionsweise und Ablauf

Aufbau und Datenwege

  1. Eingabedaten

    Das System erhält Kamerabilder, Sprachaufnahmen oder andere Körpersignale einer Person.

    Das System wertet Bilder und Stimmen von Menschen aus, die ihr Verhalten selbst bestimmen und es auch verstellen können. Manche Systeme werten Gesicht und Stimme gemeinsam aus, andere nur eines von beiden.

  2. Verarbeitung

    Das Modell erkennt Gesichtsausdruck, Tonfall oder Bewegung und schließt auf ein Gefühl wie Freude, Ärger oder Angst oder eine Absicht wie Täuschung.

    Das Modell verarbeitet Merkmale aus Gesicht, Stimme oder anderen Signalen und ordnet ihnen eine Emotionskategorie oder Einschätzung zu. Die Verarbeitung erschließt damit einen nicht unmittelbar beobachtbaren Zustand aus äußeren Signalen. Die erzeugte Kategorie ist eine Modellinterpretation und keine direkte Messung des inneren Erlebens.

  3. Ergebnisse

    Das System nennt je Person oder Gruppe ein Gefühl und einen Zahlenwert dazu.

    Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.

  4. Nutzung und Auswirkungen

    Das Ergebnis fließt in Auswertungen ein oder beeinflusst, wie Beschäftigte, Kundinnen und Kunden oder Reisende behandelt werden.

    Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.

Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.

So ist das System aufgebaut

7 zuerst zu prüfen10 zu klären7 Grundlagen

EingangVerarbeitungErgebnisWirkung Zugangvon außen 04 Eingabe 41 InhalteDritter 00 KI-Modell 00 Dienst einesAnbieters 12 Dokumenten-sammlung 00 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 11 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 00 Fachanwendungoder Anlage 01 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01 Zugangvon außen 04 Eingabe 41 InhalteDritter 00 KI-Modell 00 Dienst einesAnbieters 12 Dokumenten-sammlung 00 Gedächtnis 00 Training undRückmeldung 11 WeitereKI-Agenten 00 Werkzeuge undSchnittstellen 00 Ergebnis 00 Fachanwendungoder Anlage 01 Mensch 10 BetroffenePerson 00 KI-Diensteohne Freigabe 01
  • Vorhanden
  • Hängt von Ihrem System ab
  • Nicht vorhanden
  • Zuerst zu prüfen
  • Zu klären

Im gezeigten Aufbau: 7 zuerst zu prüfen, 10 zu klären, 7 Grundlagen.

Aufbau als Liste

Abgrenzung zu ähnlichen Anwendungsfällen

Daten und Informationen

Eingabedaten und Informationsquellen

Das System wertet Bilder und Stimmen von Menschen aus, die ihr Verhalten selbst bestimmen und es auch verstellen können. Das System verarbeitet Gesicht oder Stimme erkennbarer Personen.

Verarbeitung und Betriebsumgebung

Betreiber nutzen fertige Dienste, bei Network Rail etwa Amazon Rekognition.

Speicherung und weitere Nutzung

Protokollierung, Speicherfristen und eine mögliche Verwendung für Training müssen für die konkrete Umsetzung geklärt werden.

Ergebnisse und Datenweitergabe

Wertet ein Clouddienst die Bilder aus, verlassen sie die eigene Umgebung.

Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.

Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen

Vom Systemverständnis zur Risikoanalyse

  1. System abgrenzen

    Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.

  2. Bedrohungen untersuchen

    Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?

  3. Risiko bewerten

    Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.

  4. Maßnahmen nachweisen

    Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.

Wichtige Bedrohungen im Anwendungskontext

  • 3 besonders wichtig
  • 4 üblich
  • 10 je nach System
  • 7 weitere bei jedem KI-System

Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 24 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.

Vorrangige Prüfansätze

  1. Übermäßiges Vertrauen in das KI-System

    Ein Gesichtsausdruck verrät nicht zuverlässig, was ein Mensch fühlt, und unterscheidet sich je nach Kultur und Person. Wer dem Ergebnis trotzdem glaubt, hält eine angespannte Reisende für verdächtig oder einen ruhigen Beschäftigten für unmotiviert.

  2. Adversariale Eingaben

    Menschen können Mimik und Tonfall bewusst steuern, wenn sie wissen, dass sie beobachtet werden. Das System bescheinigt dann Gelassenheit oder Ehrlichkeit, wo sie nicht besteht.

  3. Offenlegung sensibler Informationen

    Das System speichert zu jeder Aufnahme, welches Gefühl es einer Person zuschreibt. Gelangen diese Angaben mit Bild oder Namen nach außen, werden vermeintliche Stimmungen, Ängste oder Absichten einzelner Menschen bekannt.

4 weitere Prüfkandidaten im typischen Aufbau

Weitere relevante Bedrohungen

  1. Gezielte Datenvergiftung / Label-Vergiftung

    Wer die Kennzeichnungen in den Trainingsdaten fälscht, kann die Ergebnisse des Modells gezielt verschieben.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Lernt aus Beispielen mit richtiger Antwort
  2. Backdoor im ML-Modell

    Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Nutzt ein Modell eines anderen Anbieters
  3. Privacy-Angriffe

    Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaften

    • Verarbeitet personenbezogene Daten
    • Verarbeitet vertrauliche Daten
    • Erkennt oder vergleicht Personen an Körpermerkmalen
  4. Exfiltration aus der ML-Anwendung

    Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.

    Steht hier wegen dieser Eigenschaft

    • Verarbeitet vertrauliche Daten

Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 10 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Zwei davon sind hier besonders wichtig und stehen deshalb oben.

Systemmerkmale und offene Fragen

Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 10. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.

Wie viele Bedrohungen bei Ja hinzukommen
  • Kommt mit diesem Ja hinzu
  • Braucht zusätzlich ein Ja auf eine andere Frage

Wie Ihr System gebaut ist

  1. Verarbeitet Text, Bild und Sprache gemeinsam2 Bedrohungen
  2. Lernt aus Ihren eigenen Daten1 Bedrohung, 1 weitere nur zusammen mit weiteren Merkmalen
  3. Verändert Daten oder löst Vorgänge aus1 Bedrohung
  4. Verwertet Rückmeldungen aus dem Betrieb1 Bedrohung

Wie Ihr System gebaut ist

Fließen Rückmeldungen oder Ergebnisse aus dem Betrieb später in Auswertung oder Training ein?

Wenn ja, kommt hinzu

Wie Sie das System betreiben

Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.

Maßnahmen und Umsetzung

Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.

Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.

Vorschriften der KI-Verordnung

Wann die Vorschriften der KI-Verordnung gelten
  1. Art. 4: KI-Kompetenz

    Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.

  2. Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, f, g, h: Verbotene biometrische Praktiken

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass seit dem 2. Februar 2025.

  3. Art. 50 Abs. 3: Offenlegung von Emotionserkennung und Kategorisierung

    Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2026.

  4. Anhang III Nr. 1 Buchst. c: Emotionserkennung

    Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.

  5. Anhang III Nr. 7: Migration, Asyl und Grenzkontrolle

    Je nach Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.

Gilt für jedes KI-System

Art. 4: KI-Kompetenz

Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 4: KI-Kompetenz
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Kann beim üblichen Einsatz greifen

Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, f, g, h: Verbotene biometrische Praktiken

Greift, wenn das System Gefühle von Beschäftigten am Arbeitsplatz oder von Lernenden in einer Bildungseinrichtung erkennt und nicht aus medizinischen oder Sicherheitsgründen eingesetzt wird.

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, f, g, h: Verbotene biometrische Praktiken
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System eines davon tut: Gesichtsbilder ungezielt aus dem Internet oder aus Videoaufnahmen sammeln, Gefühle am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen erkennen, Personen biometrisch nach sensiblen Merkmalen einordnen oder Personen im öffentlichen Raum zur Strafverfolgung in Echtzeit identifizieren.
Ausnahme
Gefühle am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen zu erkennen ist aus medizinischen Gründen und aus Sicherheitsgründen erlaubt. Für die Echtzeit-Identifizierung zur Strafverfolgung gibt es eng begrenzte Ausnahmen.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller, Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Pflichten im Einzelnen

Anhang III Nr. 1 Buchst. c: Emotionserkennung

Greift, wenn das System aus Gesicht, Stimme oder Körpersignalen anderer Menschen als Beschäftigter oder Lernender auf Gefühle oder Absichten schließt, etwa bei Reisenden oder Kundinnen und Kunden am Telefon.

Gilt ab dem 2. Dezember 2027.

Pflichten und Einzelheiten zu Anhang III Nr. 1 Buchst. c: Emotionserkennung
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System aus Gesicht, Stimme oder Körpersignalen auf Gefühle oder Absichten schließt.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller

Die Pflichten im Einzelnen

Kann bei bestimmtem Einsatz greifen

Anhang III Nr. 7: Migration, Asyl und Grenzkontrolle

Greift, wenn Behörden das System an der Grenze oder im Asylverfahren einsetzen, um Täuschung zu erkennen, wie es das Forschungsprojekt iBorderCtrl erprobt hat.

Gilt ab dem 2. Dezember 2027.

Pflichten und Einzelheiten zu Anhang III Nr. 7: Migration, Asyl und Grenzkontrolle
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System bei der Prüfung von Asyl-, Visa- oder Aufenthaltsanträgen oder bei Grenzkontrollen eingesetzt wird.
Wer die Pflichten trägt
Anbieter, Betreiber, Produkthersteller

Die Pflichten im Einzelnen

Art. 50 Abs. 3: Offenlegung von Emotionserkennung und Kategorisierung

Greift, wenn Menschen dem System ausgesetzt sind, etwa an einem Bahnhof oder in einem Kundengespräch.

Gilt seit dem 2. August 2026.

Pflichten und Einzelheiten zu Art. 50 Abs. 3: Offenlegung von Emotionserkennung und Kategorisierung
Allgemein lautet die Bedingung
Greift, wenn das System Emotionen erkennt oder Personen biometrisch kategorisiert.
Wer die Pflichten trägt
Betreiber

Die Pflichten im Einzelnen

Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass

Übergreifende Bedrohungen

Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.

Warum diese Bedrohungen immer dazugehören

Abweichende Systemmerkmale

16 weitere Fragen ansehen

Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.

Quellen

Verwandte Anwendungsfälle

Ebenfalls im Einsatzgebiet Biometrie und Emotionserkennung

Oft zusammen eingesetzt mit

Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind