Eingabedaten und Informationsquellen
Das System wertet Bilder und Stimmen von Menschen aus, die ihr Verhalten selbst bestimmen und es auch verstellen können. Das System verarbeitet Gesicht oder Stimme erkennbarer Personen.
Englisch: Emotion recognition
Aus Gesicht, Stimme oder Verhalten schließt das System auf Gefühle oder Absichten einer Person.
Den Anwendungsfall verstehen
Erprobt wurde das an britischen Bahnhöfen und in einem EU-Forschungsprojekt an Grenzübergängen.
Die Seite beschreibt einen typischen Aufbau. Die tatsächlichen Datenwege und Befugnisse ergeben sich aus Ihrer Umsetzung.
Aufbau und Datenwege
Das System erhält Kamerabilder, Sprachaufnahmen oder andere Körpersignale einer Person.
Das System wertet Bilder und Stimmen von Menschen aus, die ihr Verhalten selbst bestimmen und es auch verstellen können. Manche Systeme werten Gesicht und Stimme gemeinsam aus, andere nur eines von beiden.
Das Modell erkennt Gesichtsausdruck, Tonfall oder Bewegung und schließt auf ein Gefühl wie Freude, Ärger oder Angst oder eine Absicht wie Täuschung.
Das Modell verarbeitet Merkmale aus Gesicht, Stimme oder anderen Signalen und ordnet ihnen eine Emotionskategorie oder Einschätzung zu. Die Verarbeitung erschließt damit einen nicht unmittelbar beobachtbaren Zustand aus äußeren Signalen. Die erzeugte Kategorie ist eine Modellinterpretation und keine direkte Messung des inneren Erlebens.
Das System nennt je Person oder Gruppe ein Gefühl und einen Zahlenwert dazu.
Das Ergebnis beschreibt die definierte Modellaufgabe. Ein Treffer, eine Kategorie oder eine Prognose erhält seine fachliche Bedeutung erst zusammen mit den zugrunde liegenden Daten und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Das Ergebnis fließt in Auswertungen ein oder beeinflusst, wie Beschäftigte, Kundinnen und Kunden oder Reisende behandelt werden.
Die Einbindung bestimmt, ob das Ergebnis lediglich angezeigt, nach Freigabe übernommen oder direkt in ein Fachverfahren geschrieben wird. Diese Varianten unterscheiden sich in ihren Datenwegen und Befugnissen.
Aufbau aktiv erkunden: Wählen Sie einen Baustein, um seine Aufgabe, die ein- und ausgehenden Daten und die Einbindung im Anwendungsfall zu sehen. Der geführte Ablauf erläutert jede Phase. Mit Ja, Offen und Nein können Sie anschließend Ihre konkrete Systemvariante abbilden.
7 zuerst zu prüfen10 zu klären7 Grundlagen
Das Bild zeigt den Anwendungsfall, wie er typischerweise gebaut ist. Wählen Sie einen Baustein, um zu sehen, was dort geschieht, und stellen Sie seine Merkmale auf Ihr System um. Mit „Analysehinweise“ sehen Sie anschließend, welche Prüfkandidaten zu diesem Aufbau gehören. Die Prüfliste der Seite bleibt auf den typischen Fall bezogen.
Noch keine. Jede Umstellung erscheint hier.
Im gezeigten Aufbau: 7 zuerst zu prüfen, 10 zu klären, 7 Grundlagen.
Zugang von außen: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Eingabe: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Zu klären
Inhalte Dritter: Vorhanden
KI-Modell: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Dienst eines Anbieters: Vorhanden
Zuerst prüfen
Zu klären
Training und Rückmeldung: Vorhanden
Zuerst prüfen
Zu klären
Ergebnis: Gehört zu jedem KI-System
Grundlage für jedes KI-System
Fachanwendung oder Anlage: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Mensch: Gehört zu jedem KI-System
Zuerst prüfen
Betroffene Person: Hängt von Ihrem System ab
KI-Dienste ohne Freigabe: Hängt von Ihrem System ab
Zu klären
Lieferkette und technische Basis: 5 Grundlagen, die für jedes KI-System gelten
Grundlage für jedes KI-System
Textanalyse von Rückmeldungen und Stellungnahmen (Text Analytics)
Bestimmt die Stimmung geschriebener Texte
Biometrische Fernidentifizierung (Gesichtserkennung)
Stellt anhand des Gesichts fest, wer eine Person ist, nicht was sie fühlt
Das System wertet Bilder und Stimmen von Menschen aus, die ihr Verhalten selbst bestimmen und es auch verstellen können. Das System verarbeitet Gesicht oder Stimme erkennbarer Personen.
Betreiber nutzen fertige Dienste, bei Network Rail etwa Amazon Rekognition.
Protokollierung, Speicherfristen und eine mögliche Verwendung für Training müssen für die konkrete Umsetzung geklärt werden.
Wertet ein Clouddienst die Bilder aus, verlassen sie die eigene Umgebung.
Ein eingebundener Anbieter legt den Verarbeitungsort nicht automatisch fest. Speicherort, Unterauftragnehmer, Löschfristen und die Nutzung für Training sind im konkreten Betrieb zu prüfen.
Risiken einordnen und Maßnahmen festlegen
Daten, Beteiligte, Schnittstellen und Rechte erfassen. Offene Merkmale im Modell klären.
Prüfkandidaten auf die tatsächlichen Datenwege beziehen: Was könnte passieren und wer wäre betroffen?
Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit im Einsatzkontext bewerten. Die Anzahl der Prüfkandidaten ist kein Risikowert.
Geeignete Kontrollen auswählen, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen festlegen. Restrisiken und Freigaben dokumentieren.
Insgesamt kommen bei diesem Anwendungsfall 24 Bedrohungen aus dem Bedrohungskatalog infrage.
Übermäßiges Vertrauen in das KI-System
Ein Gesichtsausdruck verrät nicht zuverlässig, was ein Mensch fühlt, und unterscheidet sich je nach Kultur und Person. Wer dem Ergebnis trotzdem glaubt, hält eine angespannte Reisende für verdächtig oder einen ruhigen Beschäftigten für unmotiviert.
Menschen können Mimik und Tonfall bewusst steuern, wenn sie wissen, dass sie beobachtet werden. Das System bescheinigt dann Gelassenheit oder Ehrlichkeit, wo sie nicht besteht.
Offenlegung sensibler Informationen
Das System speichert zu jeder Aufnahme, welches Gefühl es einer Person zuschreibt. Gelangen diese Angaben mit Bild oder Namen nach außen, werden vermeintliche Stimmungen, Ängste oder Absichten einzelner Menschen bekannt.
Gezielte Datenvergiftung / Label-Vergiftung
Wer die Kennzeichnungen in den Trainingsdaten fälscht, kann die Ergebnisse des Modells gezielt verschieben.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Über Trainingsdaten oder ein übernommenes Grundmodell kann das Modell versteckte Auslöser für Fehlverhalten enthalten.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Mit gezielten Abfragen lassen sich personenbezogene und schutzbedürftige Trainingsdaten teilweise aus dem Modell zurückgewinnen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaften
Exfiltration aus der ML-Anwendung
Schutzbedürftige Daten können über Werkzeuge, Netzverbindungen, Speicher oder Innentäter abfließen.
Steht hier wegen dieser Eigenschaft
Je nach Aufbau Ihres Systems kommen bis zu 10 weitere hinzu. Neun Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System. Zwei davon sind hier besonders wichtig und stehen deshalb oben.
Jedes Ja setzt weitere Bedrohungen auf Ihre Prüfliste, insgesamt bis zu 10. Können Sie eine Frage noch nicht beantworten, prüfen Sie die Bedrohungen mit.
Wie Ihr System gebaut ist
Wie Sie das System betreiben
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Manche Systeme werten Gesicht und Stimme gemeinsam aus, andere nur eines von beiden.
Wenn ja, kommt hinzu
Diese Fragen stellen sich bei fast jedem KI-System.
Wenn ja, kommt hinzu
Bei einem Clouddienst laufen die Kamerabilder über das Netz zur Auswertung.
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Wenn ja, kommt hinzu
Maßnahmen zu den Prüfschwerpunkten sind direkt geöffnet. Die verlinkten Maßnahmen erläutern jeweils die Umsetzung.
Maßnahmen gegen die übrigen Bedrohungen finden Sie auf deren Seiten im Bedrohungskatalog.
Für jedes KI-System Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Bei typischem Einsatz Prüfanlass seit dem 2. Februar 2025.
Je nach Einsatz Prüfanlass seit dem 2. August 2026.
Bei typischem Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.
Je nach Einsatz Prüfanlass ab dem 2. Dezember 2027.
Greift, wenn Beschäftigte oder Beauftragte KI-Systeme betreiben oder nutzen.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn das System Gefühle von Beschäftigten am Arbeitsplatz oder von Lernenden in einer Bildungseinrichtung erkennt und nicht aus medizinischen oder Sicherheitsgründen eingesetzt wird.
Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn das System aus Gesicht, Stimme oder Körpersignalen anderer Menschen als Beschäftigter oder Lernender auf Gefühle oder Absichten schließt, etwa bei Reisenden oder Kundinnen und Kunden am Telefon.
Gilt ab dem 2. Dezember 2027.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn Behörden das System an der Grenze oder im Asylverfahren einsetzen, um Täuschung zu erkennen, wie es das Forschungsprojekt iBorderCtrl erprobt hat.
Gilt ab dem 2. Dezember 2027.
Die Pflichten im Einzelnen
Greift, wenn Menschen dem System ausgesetzt sind, etwa an einem Bahnhof oder in einem Kundengespräch.
Gilt seit dem 2. August 2026.
Die Pflichten im Einzelnen
Ihr System im Schnellprüfer einordnen Alle Pflichten im Pflichtenkompass
Diese Bedrohungen prüfen Sie bei jedem KI-System, egal wofür es eingesetzt wird.
Trifft eine dieser Fragen bei Ihrem System doch zu, kommen die genannten Bedrohungen hinzu.
Schreibt das System eigene Texte, etwa Antworten, Entwürfe oder Zusammenfassungen?
Das System gibt ein Gefühl oder einen Wert je Person aus, keinen Text.
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt oder verändert das System Bilder, Töne, Stimmen oder Videos?
Wenn ja, kommt hinzu
Schreibt oder gestaltet das System auf freie Anfrage neue Inhalte, die Menschen direkt lesen, sehen oder hören? Übersetzen, Vorlesen und Abschreiben zählen nicht.
Wenn ja, kommt hinzu
Kann man dem System in normaler Sprache Aufträge geben, die es dann ausführt?
Wenn ja, kommt hinzu
Sucht das System in einer eigenen Sammlung von Dokumenten oder Datensätzen nach passenden Inhalten?
Wenn ja, kommt hinzu
Formuliert das System seine Antwort aus gefundenen Dokumenten?
Wenn ja, kommt hinzu
Nutzt das System ein Begriffsnetz (Wissensgraph), in dem Begriffe und ihre Beziehungen gespeichert sind?
Wenn ja, kommt hinzu
Merkt sich das System Inhalte aus früheren Gesprächen oder Aufgaben und nutzt sie später wieder?
Wenn ja, kommt hinzu
Ruft das System selbst andere Programme, Schnittstellen oder Suchdienste auf, auch wenn es dort nur liest?
Wenn ja, kommt hinzu
Legt das System seine nächsten Arbeitsschritte selbst fest, je nachdem, was vorher herauskam?
Wenn ja, kommt hinzu
Gibt das System Aufgaben an andere KI-Agenten weiter oder übernimmt es deren Ergebnisse?
Wenn ja, kommt hinzu
Ist das System über das Model Context Protocol (MCP) an Werkzeuge oder Datenquellen angebunden?
Wenn ja, kommt hinzu
Liegen Dokumente mehrerer Kunden, Abteilungen oder Berechtigungsgruppen im selben Suchspeicher?
Wenn ja, kommt hinzu
Erzeugt das System Programmcode, Skripte oder Datenbankabfragen, die weiterverwendet werden?
Wenn ja, kommt hinzu
Führt das System selbst Programme, Skripte oder Befehle aus?
Wenn ja, kommt hinzu
Soll das System eine vorgegebene Kennzahl möglichst verbessern, etwa Umsatz, Auslastung oder Klicks?
Wenn ja, kommt hinzu
Europäische Kommission, Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken, 2025
Die Kommission erläutert, dass es verboten ist, Gefühle von Beschäftigten im Callcenter zu erkennen, die Gefühle der Kundschaft zu analysieren aber nicht.
KI-Verordnung, Anhang III Nr. 1 Buchst. c
Die Verordnung nennt Systeme zur Emotionserkennung, soweit sie nicht verboten sind, ausdrücklich in Anhang III.
Bundesnetzagentur, Verbotene Praktiken
Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiel eine Webcam, mit der der Ärger von Beschäftigten erfasst wird.
DIGIT, Hidden AI Cameras Recorded Train Passengers’ Emotions at Glasgow Central, 19. Juni 2024
Der Bericht beschreibt einen Test der Emotionsanalyse an mehreren britischen Bahnhöfen.
CORDIS, iBorderCtrl (Grant 700626), Berichtsseite
Die Berichtsseite beschreibt eine Täuschungserkennung als Teil eines Grenzkontrollsystems und Pilotversuche in drei Ländern.
Stand: 30. September 2026. Regelwerk der Prüfliste in Fassung 0.3.2, Bedrohungskatalog in Fassung 2026.10.24.2. Wie diese Seiten aufgebaut sind