Versatile AI Risk Assessment

Für wen Sachverständige und Gutachter

Nachvollziehbare Grundlagen für ein Gutachten

Für ein Gutachten müssen Quellen, Annahmen und Bewertungsschritte nachvollziehbar sein. Die Anwendung unterstützt Sie dabei, KI-Bedrohungen systematisch zu untersuchen und Ihre Ergebnisse zu dokumentieren. Hier erfahren Sie, wie Sie Quellen prüfen und den verwendeten Katalogstand festhalten.

Die Ausgangslage

Ein Gutachten braucht drei Dinge, die eine Software liefern kann: eine Grundlage, die benannt ist, eine Aussage, die auf diese Grundlage zurückführt, und ein Ergebnis, das bei gleicher Eingabe gleich ausfällt. Was eine Software nicht liefern kann, ist die Würdigung des Einzelfalls; die bleibt beim Sachverständigen.

Der Katalog dieser Anwendung ist deshalb so gebaut, dass jede Zuordnung ihre Fundstelle mitführt. Ohne Fundstelle entsteht kein Eintrag. Katalogversion und Rechtsstand stehen auf jeder Ausgabe, damit später erkennbar bleibt, auf welchem Stand ein Gutachten beruhte.

Was eine Software nicht liefern kann, ist die Würdigung des Einzelfalls. Sie liefert eine benannte Grundlage, eine Aussage, die darauf zurückführt, und ein Ergebnis, das bei gleicher Eingabe gleich ausfällt.

Schritt für Schritt zur Bewertung (3)

Die Schritte verlinken direkt auf die passenden Funktionen und Informationen.

  1. Grundlage benennen Katalogversion, Rechtsstand und die Rahmenwerke, auf die sich das Gutachten stützt.
  2. Bewerten Risiken anhand von Systemkontext, Bedrohungen und Gegenmaßnahmen bewerten.
  3. Quellenlage gewichten Je Bedrohung ablesen, wie viele Verweise sie trägt und aus welchen Rahmenwerken.

Fragen und Antworten (7)

Antworten mit Quellen und Verweisen zur weiteren Prüfung.

Worauf stützen sich die Bewertungen im Bedrohungskatalog?

Auf 486 belegten Zuordnungen aus 21 Primärquellen, verteilt auf sieben Rahmenwerke: die KI-Verordnung, die DSGVO, das Risikorahmenwerk des amerikanischen Normungsinstituts, die Prioritätenliste der OWASP-Stiftung, die Wissensbasis MITRE ATLAS, die Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Architekturanalysen des Berryville Institute. Jede der 52 Bedrohungen nennt ihre Zuordnungen einzeln.

Führt dieselbe Eingabe zum selben Ergebnis?

Ja. Die Bewertung folgt festen Regeln über Systemkontext, Bedrohungsauswahl und Gegenmaßnahmen; es fließt kein Sprachmodell und keine Zufallskomponente in das Ergebnis ein. Wer denselben Systemkontext zweimal einwertet, erhält zweimal dasselbe Ergebnis, auch auf einem anderen Rechner.

Woran erkenne ich, auf welchem Stand ein Ergebnis beruht?

Jede Ausgabe trägt die Katalogversion und den Rechtsstand. Der Katalog steht derzeit auf der Version 2026.07.17.3, der Rechtsstand ist die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Beide Angaben stehen auf den Seiten und in den erzeugten Dokumenten, damit ein älteres Gutachten später eingeordnet werden kann.

Welche Rahmenwerke deckt der Katalog nicht ab?

Der Katalog führt sieben Rahmenwerke. Managementsystemnormen für künstliche Intelligenz gehören nicht dazu, ebenso wenig branchenspezifische Regelwerke etwa für Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen. Jede Rahmenwerkseite nennt ausdrücklich, welche Bedrohungen dieses Rahmenwerk nicht erreicht.

Wie belastbar ist die Quellenlage einer einzelnen Bedrohung?

Das lässt sich je Bedrohung ablesen. Die Auswertung zur Quellenlage zeigt, wie viele Verweise eine Bedrohung trägt und aus welchen Rahmenwerken sie stammen. Bedrohungen mit einem einzigen Verweis sind als solche erkennbar und sollten in einem Gutachten anders gewichtet werden als solche mit Belegen aus mehreren Rahmenwerken.

Kann ich einen Eintrag des Katalogs zitieren?

Ja. Jede Bedrohungsseite und jede Begriffsseite trägt am Ende einen Zitiervorschlag mit Titel, Werk, Stand und Adresse. Die Adressen der Einträge sind dauerhaft und ändern sich nicht, damit ein Verweis aus einem Gutachten auch später noch trägt.

Was leistet die Anwendung für ein Gutachten ausdrücklich nicht?

Sie trifft keine Würdigung des Einzelfalls und ersetzt kein Gutachten. Sie bewertet nicht, ob eine Maßnahme im konkreten Fall angemessen ist. Sie ist nach keiner Norm zertifiziert und führt keine Managementsystemnorm für künstliche Intelligenz. Und sie sagt nichts darüber aus, ob ein Ergebnis vor einem Gericht Bestand hat; das entscheidet das Gericht.

Grenzen der Anwendung (4)

Diese Aufgaben erfordern zusätzliche Werkzeuge oder eine fachliche Prüfung.

Aufgaben außerhalb der Anwendung

  • Sie trifft keine Würdigung des Einzelfalls und ersetzt kein Gutachten.
  • Sie ist nach keiner Norm zertifiziert und führt keine Managementsystemnorm für künstliche Intelligenz.
  • Sie sagt nichts darüber aus, ob ein Ergebnis vor einem Gericht Bestand hat.
  • Der Katalog deckt keine branchenspezifischen Regelwerke ab, etwa für Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen.

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