Worauf stützen sich die Bewertungen im Bedrohungskatalog?
Auf 486 belegten Zuordnungen aus 21 Primärquellen, verteilt auf sieben Rahmenwerke: die KI-Verordnung, die DSGVO, das Risikorahmenwerk des amerikanischen Normungsinstituts, die Prioritätenliste der OWASP-Stiftung, die Wissensbasis MITRE ATLAS, die Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Architekturanalysen des Berryville Institute. Jede der 52 Bedrohungen nennt ihre Zuordnungen einzeln.
Führt dieselbe Eingabe zum selben Ergebnis?
Ja. Die Bewertung folgt festen Regeln über Systemkontext, Bedrohungsauswahl und Gegenmaßnahmen; es fließt kein Sprachmodell und keine Zufallskomponente in das Ergebnis ein. Wer denselben Systemkontext zweimal einwertet, erhält zweimal dasselbe Ergebnis, auch auf einem anderen Rechner.
Woran erkenne ich, auf welchem Stand ein Ergebnis beruht?
Jede Ausgabe trägt die Katalogversion und den Rechtsstand. Der Katalog steht derzeit auf der Version 2026.07.17.3, der Rechtsstand ist die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Beide Angaben stehen auf den Seiten und in den erzeugten Dokumenten, damit ein älteres Gutachten später eingeordnet werden kann.
Welche Rahmenwerke deckt der Katalog nicht ab?
Der Katalog führt sieben Rahmenwerke. Managementsystemnormen für künstliche Intelligenz gehören nicht dazu, ebenso wenig branchenspezifische Regelwerke etwa für Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen. Jede Rahmenwerkseite nennt ausdrücklich, welche Bedrohungen dieses Rahmenwerk nicht erreicht.
Wie belastbar ist die Quellenlage einer einzelnen Bedrohung?
Das lässt sich je Bedrohung ablesen. Die Auswertung zur Quellenlage zeigt, wie viele Verweise eine Bedrohung trägt und aus welchen Rahmenwerken sie stammen. Bedrohungen mit einem einzigen Verweis sind als solche erkennbar und sollten in einem Gutachten anders gewichtet werden als solche mit Belegen aus mehreren Rahmenwerken.
Kann ich einen Eintrag des Katalogs zitieren?
Ja. Jede Bedrohungsseite und jede Begriffsseite trägt am Ende einen Zitiervorschlag mit Titel, Werk, Stand und Adresse. Die Adressen der Einträge sind dauerhaft und ändern sich nicht, damit ein Verweis aus einem Gutachten auch später noch trägt.
Was leistet die Anwendung für ein Gutachten ausdrücklich nicht?
Sie trifft keine Würdigung des Einzelfalls und ersetzt kein Gutachten. Sie bewertet nicht, ob eine Maßnahme im konkreten Fall angemessen ist. Sie ist nach keiner Norm zertifiziert und führt keine Managementsystemnorm für künstliche Intelligenz. Und sie sagt nichts darüber aus, ob ein Ergebnis vor einem Gericht Bestand hat; das entscheidet das Gericht.