Glossar Governance und Nachweise
Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
Prüft mögliche Auswirkungen eines Einsatzes auf Grundrechte.
Bedeutung und Einordnung
Art. 27 der KI-Verordnung sieht für bestimmte Betreiber und Einsätze eine Grundrechte-Folgenabschätzung vor. Sie betrachtet unter anderem betroffene Menschen, mögliche Schäden und Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte.
Sie ist von der Datenschutz-Folgenabschätzung zu unterscheiden, kann aber auf passende Teile einer DSFA Bezug nehmen. Ob sie erforderlich ist und welche Bedingungen gelten, muss am konkreten Einsatz geprüft werden.
Quellen zur Einordnung: EU AI Act
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„Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)“. Versatile AI Risk Assessment, Glossar der KI-Risikoanalyse, Stand September 2026. https://www.versatile-ai-risk-assessment.com/wissensbasis/glossar/grundrechte-folgenabschaetzung/