Glossar Governance und Nachweise
TOMs: technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO, angemessen zum Risiko.
Bedeutung und Einordnung
TOMs sind die Schutzmaßnahmen, mit denen Verantwortliche die Sicherheit einer Verarbeitung gewährleisten (Art. 32 DSGVO): von Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Protokollierung bis zu Schulungen, Rollenkonzepten und Freigabeprozessen. Sie müssen dem Risiko der Verarbeitung angemessen sein.
Bei KI-Systemen kommen KI-spezifische Maßnahmen hinzu, etwa Filterketten gegen Prompt-Angriffe, Kontrollen gegen Datenabfluss über Ausgaben und die Überwachung von Modell- und Datenänderungen. Eine Risikoanalyse ordnet jede Maßnahme einer konkreten Bedrohung zu und macht den Reifegrad messbar.
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„TOMs: technische und organisatorische Maßnahmen“. Versatile AI Risk Assessment, Glossar der KI-Risikoanalyse, Stand September 2026. https://www.versatile-ai-risk-assessment.com/wissensbasis/glossar/toms/